Rund 500.000 junge Menschen beginnen in diesen Tagen eine Berufsausbildung. Damit kommen sie auch automatisch in die gesetzliche Sozialversicherung, d.h. vom ersten Tag an genießen Auszubildende den umfassenden Schutz durch Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Die Soziale Selbstverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk klären darüber auf, was Azubis wissen sollten.
Als Azubi sozialversichert – so funktioniert es
Prinzipiell sind alle Arbeitnehmer und Auszubildenden gesetzlich sozialversichert, denn Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind Pflichtversicherungen. Um die Anmeldung bei der Sozialversicherung kümmert sich der Arbeitgeber. Er sorgt auch dafür, dass die Berufsanfänger einen Sozialversicherungsausweis erhalten. Für jeden Azubi zahlen sowohl sein Arbeitgeber als auch der Azubi selbst Beiträge an die Sozialversicherung. Der Anteil der Azubis beträgt knapp 20 Prozent des Bruttogehalts und wird vom Gehalt abgezogen. Der Gegenwert: ein umfassendes Schutzpaket, auf das man sich verlassen kann.
Freie Wahl der Krankenkasse
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Auszubildende ihre Krankenkasse frei wählen. Wer sich nicht schon vor Ausbildungsbeginn für eine Krankenkasse entschieden hat, muss seinem Arbeitgeber spätestens innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Start ins Berufsleben die Krankenkasse seiner Wahl mitteilen. Dabei lohnt sich ein Vergleich: „Oft kann der Krankenversicherungsschutz den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden. Dazu gehören zum Beispiel Bonusprogramme, Zusatzleistungen oder Wahltarife. Die Ersatzkassen bieten eine Vielfalt von solchen Satzungsleistungen an“, sagt Michael Witte, Mitglied des Verwaltungsrates der KKH.
Um die Orientierung zu erleichtern, haben TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk im Internet spezielle Informationsseiten für Auszubildende eingerichtet.
Umfassendes Schutzpaket
Die Mitgliedsbeiträge garantieren den Auszubildenden vom ersten Tag an einen Anspruch auf Schutz und Unterstützung durch die Solidargemeinschaft aller Versicherten. Die Sozialversicherung schützt vor allem vor Risiken, die die finanziellen Möglichkeiten eines Einzelnen überfordern würden. Beispiel Rentenversicherung: Die steht nicht nur für Altersrente, sondern auch für ein umfassenden Schutz von Anfang an und ein Leben lang.
Starke Partner – die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung bildet das Fundament der sozialen Sicherung in Deutschland. Aber nur wenige Berufsanfänger wissen, was die Sozialversicherungen für sie leisten. Die Soziale Selbstverwaltung, also die Sozialparlamente der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen, wollen deshalb das Bewusstsein für die Bedeutung der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung schärfen.
Einen informativen Überblick für Berufsstarter bietet eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung. Diese kann kostenlos bestellt oder auf der Website heruntergeladen werden: Broschüre der Deutschen Rentenversicherung
Spezielle Informationen zu ihren Berufsstarter-Angeboten finden Interessierte auf den Websites der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk.
Techniker Krankenkasse (TK):
BARMER:
https://www.barmer.de/schueler-azubis
DAK-Gesundheit:
https://www.dak.de/dak/ausbildung-1229576.html
KKH Kaufmännische Krankenkasse:
hkk – Handelskrankenkasse:
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Verwaltungsräte der TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk wurden zuletzt bei der Sozialwahl 2017 gewählt. In diesen Sozialparlamenten üben die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber die Kontrollfunktion durch die Selbstverwaltung aus und sind an allen wichtigen Entscheidungen beteiligt – von der Verabschiedung des Haushalts über die personelle und organisatorische Aufstellung bis zu Leistungen und Services ihrer Träger.
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