Die Bundesverbände und Organisationen der Krankenkassen:
einerseits und
die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e. V. (BHV), Köln:
andererseits haben eine zentrale, bundeseinheitliche Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen an die Durchführung von Weiterbildungen in besonderen Maßnahmen der Physiotherapie auf Grundlage der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vereinbart. Die Prüfung erfolgt auf Antrag der zu prüfenden Einrichtung.
Der Antrag ist an den
| Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Askanischer Platz 1 10963 Berlin |
zu richten.
Rückfragen sind zu richten an: weiterbildung-physio@vdek.com
Im Zuge der Verwaltungsökonomie sind für die am häufigsten vorkommenden Fälle Antragsunterlagen vorformuliert und hier abrufbar:
Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer, die gegenüber dem vdek die Erfüllung der in der Anlage 3 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V genannten Anforderungen nachgewiesen haben, werden von den Vertragspartnern in die Anlagen 1 bis 9 aufgenommen. Die Anlagen werden im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäfts fortgeschrieben und veröffentlicht.