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Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer im Bereich der besonderen Maßnahmen der Physiotherapie

Die Bundesverbände und Organisationen der Krankenkassen:

  • AOK-Bundesverband GbR, Berlin
  • BKK Bundesverband GbR, Essen
  • IKK e. V., Berlin
  • Knappschaft, Bochum
  • Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel
  • Verband der Ersatzkassen e. V., Berlin

einerseits und

die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e. V. (BHV), Köln:

  • Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK)
  • Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (DBL)
  • Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V. (DVE)
  • Deutscher Verband für Physiotherapie – Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten e. V. (ZVK)
  • Berufs- und Wirtschaftsverband der Selbständigen in der Physiotherapie e. V. (VDB)
  • Verband physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe e. V. (VPT)

andererseits haben eine zentrale, bundeseinheitliche Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen an die Durchführung von Weiterbildungen in besonderen Maßnahmen der Physiotherapie auf Grundlage der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vereinbart. Die Prüfung erfolgt auf Antrag der zu prüfenden Einrichtung.

 

Der Antrag ist an den

 

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin


zu richten.

Rückfragen sind zu richten an: weiterbildung-physio@vdek.com 

Im Zuge der Verwaltungsökonomie sind für die am häufigsten vorkommenden Fälle Antragsunterlagen vorformuliert und hier abrufbar:

 

Manuelle Lymphdrainage

Antrag
Anerkenntnis-Erklärung der Rahmenempfehlungen
Erklärung über die Sicherstellung des Patientengutes
Einverständnis-Erklärung Lehrkraft

Manuelle Therapie

Antrag
Anerkenntnis-Erklärung der Rahmenempfehlungen
Einverständnis-Erklärung Lehrkraft

KG-Gerät

Antrag
Anerkenntnis-Erklärung der Rahmenempfehlungen
Einverständnis-Erklärung Lehrkraft

 

Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer, die gegenüber dem vdek die Erfüllung der in der Anlage 3 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V genannten Anforderungen nachgewiesen haben, werden von den Vertragspartnern in die Anlagen 1 bis 9 aufgenommen. Die Anlagen werden im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäfts fortgeschrieben und veröffentlicht.

 

Anlage 1: Manuelle Lymphdrainage
Anlage 2: Manuelle Therapie
Anlage 3: KG-ZNS nach Bobath (Kinder)
Anlage 4: KG-ZNS nach Vojta (Kinder)
Anlage 5: KG-ZNS nach Bobath (Erwachsene)
Anlage 6: KG-ZNS nach Vojta (Erwachsene)
Anlage 7: KG-ZNS nach PNF
Anlage 8: KG-Gerät, für Fortbildungen vor dem 01.10.2002
Anlage 9: KG-Gerät, für Fortbildungen vom 01.10.2002 an