Verband der Ersatzkassen begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Privatkassen dürfen Alte und Kranke nicht ausschließen!“

Verband der Ersatzkassen begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Die privaten Krankenkassen (PKV) müssen weiterhin einen Basistarif für den Versicherten in Höhe von rund 570 Euro anbieten und ihren Mitgliedern den Wechsel in andere Kassen erleichtern. Die Richter haben mit ihrer Entscheidung klargestellt, dass auch der privaten Krankenversicherung ein Minimalbeitrag zum Gemeinwohl des Sozialstaats abverlangt werden kann“, so Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. Die PKV-Unternehmen müssten nun ältere und kranke Menschen weiter ohne Risikoselektion im Basistarif versichern. Walter Scheller: „Für mich ist vor allem von zentraler Bedeutung, dass Privatkassen Kranke und Ältere nicht ausschließen dürfen. 29 Privatkassen wollten dieses Klientel nicht. Diese Rosinenpickerei muss endlich aufhören“ Es könne nicht allein Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein, sich um die Kranken zu kümmern, während sich die Jungen und Gesunden aus der Solidarität verabschiedeten. Positiv zu bewerten sei auch, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Dreijahresfrist vor einem Wechsel in die PKV bestätigt habe. Insbesondere jungen Akademikern oder Berufsanfängern, die vorher jahrelang von der Solidargemeinschaft profitiert hätten, sei es zuzumuten, für einen gewissen Zeitraum ihren individuellen Beitrag zur solidarischen Krankenversicherung zu leisten.

Allerdings könne auch nach dem Urteil von einem wirklich fairen Wettbewerb zwischen PKV und GKV leider noch nicht die Rede sein. Zwingend erforderlich sei es, dass auch PKV-Versicherte bei Rückkehr in die GKV ihre Altersrückstellung mitnehmen könnten. Es reiche nicht aus, dass die Altersrückstellungen nur innerhalb der PKV mitgenommen werden können. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, bei einer nächsten Reform dieses Problem anzugehen. Dies würde auch den Wettbewerb zwischen GKV und PKV eindeutig stärken. Einen entsprechenden Ansatz für eine solche Regelung sieht auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung. 

„Die PKV nimmt laut dpa an Beiträgen jährlich 30,3 Milliarden Euro ein und zahlt 20,14 Milliarden Euro an Versichertenleistungen aus; der Bestand an Altersrückstellungen beträgt 130 Milliarden Euro, so dass dies die privaten Versicherer locker verkraften können“, so Walter Scheller.


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Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

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Frank Winkler
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
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