Verband der Ersatzkassen:

Um die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung wissen

Der Verband der Ersatzkassen mahnt zur Vorsicht und zum Überdenken der Konsequenzen bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).

Für den Verband der Ersatzkassen liegt es auf der Hand: „Jede und jeder freiwillig Versicherte sollte sich einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) gut überlegen. Zentrale Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind neben dem Solidarprinzip vor allem die beitragsfreie Familienversicherung. Für die Zukunft wird bei der PKV eine nicht berechenbare, stetige Kostenentwicklung der schon jetzt gestiegenen privaten Tarife gesehen.

Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen gegenüber der PKV über sachlich begründete Vorteile. Hierzu gehört die Familienversicherung, in welcher Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert sind. Für Kinder gilt dies bis zum 23. Lebensjahr, für Studenten, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sowie des Freiwilligen Soziales Jahres (bis 25 Jahre). In der PKV muss jedes Mitglied einzeln versichert werden. Tritt ein Versicherter in die gesetzliche Krankenkasse ein, so besteht ein sofortiger Leistungsanspruch. In der privaten Versicherung gilt eine dreimonatige Wartezeit. Erhält der GKV-Versicherte Krankengeld, Mutterschutzgeld oder Elterngeld, ist dieser von den Beiträgen befreit. Bei der PKV gibt es keine beitragsfreie Zeit. Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Anschließend zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent vom Bruttogehalt. Bei der Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren wird Krankengeld gewährt (10 Tage pro Jahr und Kind, für Alleinerziehende 20 Tage). In der PKV ist Krankentagegeld abhängig vom vereinbarten Tarif. Bei Erkrankung des Kindes besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

In der GKV werden Haushaltshilfen bei Klinik- oder Rehabilitationsaufenthalten bezahlt, wenn der Partner berufstätig ist und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. In der PKV werden in der Regel die Kosten für die Haushaltshilfe nicht übernommen. Auch für häusliche Krankenpflege besteht nur in der GKV ein Anspruch von bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Angebote zur individuellen und zur betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten bzw. zu bezuschussen. Die PKV sieht dies nicht vor. Auch die Kosten zur Empfängnisverhütung bis zum 20. Lebensjahr nach ärztlicher Verordnung werden nur durch die GKV übernommen. Dies sind nur einige Fakten, die in der GKV anzutreffen sind. Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite der jeweiligen Ersatzkasse über www.vdek.com. Wir freuen uns auf Sie!

Ein GKV-Versicherter, der über einen Wechsel in die PKV nachdenkt, sollte um seine jetzigen Vorteile bei der GKV wissen und die Risiken bei der PKV kennen, zumal eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kaum möglich ist, so der Verband der Ersatzkassen in Baden-Württemberg.

 


Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com