Krankenkassen fordern Veränderungen in der Krankenhausversorgung

Mehr Konzentration und Kooperation, mehr Qualitätswettbewerb und stärkere finanzielle Beteiligung des Landes notwendig

Stuttgart, 07.08.2013. Mit einem Fakten- und Positionspapier zur Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg will die Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg die Diskussion um die Krankenhausentwicklung im Land auf eine sachliche Basis stellen. Die Vertreter der vier beteiligten Krankenkassen und -Verbände – BKK Landesverband Baden-Württemberg, IKK classic, Knappschaft und Verband der Ersatzkassen (vdek) – forderten von den Krankenhäusern eine weiter gehende Konzentration und Kooperation sowie einen geordneten Qualitätswettbewerb. Von der Landesregierung erwarten sich die Kassenvertreter eine weitere Erhöhung der Investitionskostenförderung des Landes.

„Durch die Vereinbarung von leistungsgerechten Landesbasisfallwerten kommt die gesetzliche Krankenversicherung im Land ihrer Verpflichtung zur Betriebskostenfinanzierung voll und ganz nach“, betonte Walter Scheller von der B 52-Verbändekooperation. Die Ausgaben der Krankenkassen für die Krankenhäuser seien von 2005 bis 2012 um fast 30 Prozent gestiegen – deutlich stärker als die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. „Diese Beitragsgelder müssen tatsächlich für die medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung der Patienten eingesetzt werden und nicht dafür, fehlende Investitionsmittel auszugleichen“, forderte Scheller. Denn trotz der Anstrengungen der Landesregierung belaufe sich der Antragsstau für Krankenhausinvestitionen immer noch auf über eine Milliarde Euro. „Das Land muss den Investitionskostenanteil von derzeit unter fünf Prozent deutlich auf mindestens zehn Prozent erhöhen, damit die Krankenhäuser den notwendigen Strukturanpassungen nachkommen können“, sagte Scheller.

„Strukturelle Änderungen in der Krankenhausversorgung im Land sind unausweichlich“, konstatierte Konrad Ehing für die B 52-Verbändekooperation. Nach wie vor bestehe eine Überversorgung mit stationären Behandlungsangeboten, vor allem in Ballungsgebieten. Ein Abbau der Überversorgung komme letztlich auch den Patienten zu Gute. „Die Qualität der Versorgung kann durch Konzentration und Kooperation sowie ein höheres Maß an Professionalisierung und Spezialisierung noch erheblich gesteigert werden“, so Ehing weiter. So sollen nach Ansicht der Kassen nur Krankenhäuser mit einer nachgewiesen guten Behandlungsqualität Anspruch auf eine abschlagsfreie Vergütung haben. Dementsprechend müsse die Qualitätssicherung gestärkt und die Qualitätsmessung verbessert werden. Dies gelte auch für die Weiterbehandlung des Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus: „Wir müssen das Entlassmanagement besser mit den ambulanten Versorgungsangeboten verzahnen“ betonte Ehing.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com