„Wir fordern nach wie vor eine paritätische Finanzierung der Gesundheitsausgaben durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“

„Gemeinsam wenden wir uns dagegen, dass Arbeitgeber weiter nicht an den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen beteiligt werden. Bekanntlich wurde im Rahmen der Koalitionsverhandlungen der Anteil der Arbeitgeber auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Der Arbeitnehmer hat 8,2 Prozent zu schultern. Einer sozial ausgewogenen Politik wird dies meiner Meinung nach nicht gerecht. Deswegen fordern wir nach wie vor eine paritätische Finanzierung der Gesundheitsausgaben“, so Frank Winkler vom Verband der Ersatzkassen (vdek).

„In den letzten Jahren haben sich die finanziellen Lasten deutlich zu Ungunsten der Versicherten verschoben. Die vom Gesetzgeber vorgenommene Festschreibung des Arbeitgeberanteils am Beitragsaufkommen hat die vormals paritätische Finanzierung weiter aufgeweicht. Die Ersatzkassen sehen bei der Finanzierung weiterhin die Arbeitgeber paritätisch in der Pflicht. Die solidarische Absicherung des Krankheitsrisikos, die schnelle und umfassende Versorgung im Krankheitsfall sind elementare Leistungen, die zur Sicherung und Wiederherstellung der Arbeitskraft beitragen. Von daher sollte es auch ein zentrales Anliegen der Arbeitgeber sein, ihre Verantwortung für ein leistungsfähiges und effizientes Versorgungssystem zu übernehmen. Durch die weitgehende Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der GKV durch Versicherte und Arbeitgeber wird zudem der gesellschaftliche Zusammenhang gestärkt.“, argumentiert Frank Winkler.

In der Sozialversicherung gelten seit Januar 2014  neue Beitragsbemessungsgrenzen. Für Arbeitnehmer, die mehr als 3.937,50 Euro brutto im Monat verdienen, steigen die Sozialabgaben. Die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 150 auf 5.950 Euro brutto Monatseinkommen. In Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung um 100 auf 5.000 Euro. Die in der Kranken- und Pflegeversicherung für ganz Deutschland geltende einheitliche Beitragsbemessungsgrenze steigt um 112,50 Euro auf 4.050 Euro vom Monatsbrutto. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3.937,50 Euro.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com