GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und Präventionsgesetz

vdek-Modellversuch: Weniger Bürokratie in der Pflege wagen

Heike Baehrens, MdB SPD, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages war am 19. November 2014 in der vdek-Landesvertretung zu Gast.

Gleich zu Beginn lobte sie den von den Ersatzkassen mit initiierten Modellversuch in der Pflege. Weniger Bürokratie, mehr gegenseitiges Vertrauen, eine höhere Patientenzufriedenheit und eine stärkere Verantwortung der Pflegedienste, weil sie über Art und Umfang der Pflege mit entscheiden. Dies sieht der Modellversuch „Verordnung Häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 SGB V“ vor.

Seit dem 1. Juli 2014 läuft mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und vier Pflegestationen dieser Modellversuch zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege (HKP) nach § 37 Abs. 2 SGB V. Rund 30 Ärzte erproben mit vier ausgewählten Sozialstationen für Ersatzkassenpatienten einen verschlankten Ablauf auf Muster 12, dem Formular für die Verordnung Häuslicher Krankenpflege.

Die Ersatzkassen mit ihrem Verband (vdek) um Walter Scheller, Andreas Vogt und Frank Winkler versprechen sich von dem auf neun Monate angelegten Modellversuch folgende Ziele: So soll die Zusammenarbeit zwischen Arzt, Krankenkasse und Pflegedienst optimieret und der Verordnungsprozess vereinfacht werden. Es sollen weniger Rückfragen und eine stärkere Verantwortung der Pflegedienste möglich sein, die über Art und Umfang der Pflege mit entscheiden sollen. Erreicht werden soll ein abgekürztes Genehmigungsverfahren und damit weniger Verwaltungsaufwand. Nicht zuletzt soll damit eine höhere Zufriedenheit bei den Patienten erreicht werden und somit die Versorgung mit Krankenpflege im häuslichen Umfeld verbessert werden. Heike Baehrens ließ wissen, dass sie auf die Evaluation gespannt sei.

vdek: Auf Versorgungsqualität achten

Weitere Themen waren der Zusatzbeitrag, hier ging es im Wesentlichen um „Preiswettbewerb contra Versorgungsqualität“. Zentral war das Thema Krankenhaus, insb. die Themen Zukunft der Krankenhäuser und Krankenhausplanung. Im Pflegebereich ging es außerdem um die Pflegestützpunkte im Land. Bei der Prävention vor allem um das Thema Präventionsgesetz, die Rolle der BZgA und die Rolle der übrigen Sozialversicherungsträger sowie der PKV.

vdek: Mehr Beteiligung

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht in dem Referentenentwurf zum neuen Präventionsgesetz (PrävG) Erfolg versprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und –förderung. Der vdek bewertet kritisch, dass die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, nicht aber die übrigen Sozialversicherungsträger, an den zusätzlichen Kosten beteiligt werden sollen. Prävention und Gesundheitsförderung sind Gemeinschaftsaufgaben. Daher müssen die Ausgaben auch auf alle Schultern gerecht verteilt werden. Ein weiterer Mangel ist, dass es der privaten Krankenversicherung freigestellt wird, sich inhaltlich wie finanziell zu beteiligen.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com