Häusliche Krankenpflege: Verordnung entbürokratisieren, Vertrauen stärken

Weniger Bürokratie, mehr gegenseitiges Vertrauen, eine höhere Patientenzufriedenheit und eine stärkere Verantwortung der Pflegedienste, weil sie über Art und Umfang der Pflege mit entscheiden. Dies sieht der Modellversuch „Verordnung Häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 SGB V“ vor.

Über den augenblicklichen Stand tauschten sich die Beteiligten im Rahmen ihrer sechsten Besprechung am 18. September in der vdek-Landesvertretung aus. Berichtet wurde über die Herausforderungen in der Alltagsarbeit. Die Hochschule Esslingen begleitet den Modellversuch wissenschaftlich im Rahmen einer Evaluation. Außerdem werden die Patienten vor und nach dem Projekt hinsichtlich ihrer Zufriedenheit mit der häuslichen Krankenpflege befragt. Am Ende des Modellversuchs werden auch die Pflegedienste und Ärzte in Telefoninterviews um ihre Bewertung gebeten.

Seit dem 1. Juli 2014 läuft mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und vier Pflegestationen dieser Modellversuch zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege (HKP) nach § 37 Abs. 2 SGB V. Rund 30 Ärzte erproben mit vier ausgewählten Sozialstationen für Ersatzkassenpatienten einen verschlankten Ablauf auf Muster 12, dem Formular für die Verordnung Häuslicher Krankenpflege.

Ziele dieses auf neun Monate angelegten Modellversuchs sind: Die Zusammenarbeit zwischen Arzt, Krankenkasse und Pflegedienst optimieren und den Verordnungsprozess vereinfachen. Es sollen weniger Rückfragen und eine stärkere Verantwortung der Pflegedienste möglich sein, die über Art und Umfang der Pflege mit entscheiden sollen. Erreicht werden soll ein abgekürztes Genehmigungsverfahren und damit weniger Verwaltungsaufwand. Nicht zuletzt soll damit eine höhere Zufriedenheit bei den Patienten erreicht werden und somit die Versorgung mit Krankenpflege im häuslichen Umfeld verbessert werden.

Weitere Informationen find Sie unter:
http://www.kvbawue.de/verordnungen/modellversuch_hkp/

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com