Statement des vdek zum BWKG-Indikator 2014: „Nicht an den Symptomen herumdoktern, sondern das Übel an der Wurzel packen – bei der Krankenhausplanung ansetzen“

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) Baden-Württemberg bezieht sich hierzu auf die Verfasser des Krankenhaus-Rating-Reports für 2020. Diese sehen als Hauptursache der Schieflage die sinkenden Investitionsfördermittel der Länder. So ist die Investitionsquote, also der Quotient von Investitionen zu Erlösen, von zehn Prozent im Jahr 1991 auf vier Prozent im Jahr 2012 zurückgegangen, und zwar kontinuierlich. Das hat zu einer dramatischen Alterung des Kapitalstocks geführt: Bauten, die unzweckmäßig geworden sind, veraltete Anlagen und Technik. Mit zwei Folgen: Qualität und Effizienz leiden, Arbeitskraft wird verschwendet.

Für den Verband der Ersatzkassen (vdek) Baden-Württemberg „muss bereits ganz grundsätzlich schon bei der Krankenhausplanung angesetzt werden“. Insbesondere fordert der vdek die Selbstverwaltungspartner in die Krankenhausplanung verbindlich mit einzubeziehen. So tragen die Krankenkassen die Folgekosten der Planungsentscheidungen der Länder ohne selbst darauf Einfluss nehmen zu können.

Die Krankenhausplanung der Länder und die Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern müssen angepasst werden. Qualität muss zum zentralen und rechtsverbindlichen Maßstab der Verhandlungen werden. „Wir brauchen mehr Mitspracherechte, um Kapazitäten nach Qualität zu steuern. Wir gehen davon aus, dass wir durch eine stärkere Qualitätsorientierung in der Krankenhausplanung und Vergütung auch das Problem medizinisch nicht indizierter Leistungen wie Doppeluntersuchungen und Mehrfachoperationen, Wiedereinweisungen etc. im Sinne und zum Wohle unserer Versicherten besser eindämmen können. Mit Blick auf die in unserem Auftrag angefertigte Studie des IGES „Konsequenzen aus der Qualitätsmessung im Krankenhaus“ fordern wir, auf den bestehenden Daten aufzusetzen und die Qualitätsorientierung Schritt für Schritt in der stationären Versorgung zu verankern.“

Auf der Basis der Krankenhausplanung erstellen die Bundesländer ihre Investitionsprogramme. Die stetig abnehmenden Investitionsmittel bewirken, dass letztendlich die Krankenkassen für die Investitionskosten über die von Ihnen zur Verfügung gestellten Betriebsmittel aufkommen. Ebenso zahlen die Krankenkassen die Folgekosten für nicht bedarfsnotwendige Kapazitäten. Die Bundesländer müssen perspektivisch verpflichtet werden, die Förderung auf Investitionspauschalen umzustellen, auch um die Investitionsfinanzierung zu vereinheitlichen. Die Verpflichtung zur Einzelförderung bleibt davon unberührt. Eine Investitionsquote von aus heutiger Sicht mindestens zehn Prozent sollte gesetzlich festgeschrieben werden. Die Krankenkassen müssen auf Landesebene ein verbindliches Mitspracherecht bei der Erstellung der Investitionsprogramme für die Einzelförderung erhalten.

Grundvoraussetzung ist – wie bei anderen Unternehmen auch - ein kostendeckendes Wirtschaften. Der Punkt des kostendeckenden Wirtschaftens ist bei einigen Krankenhäusern offensichtlich nicht erfüllt, da Gelder Zweck entfremdet eingesetzt werden. Gleichzeitig sind die Kosten je Krankenhausfall in Baden-Württemberg im Bundesvergleich überdurchschnittlich. Sie lagen 2012 mit 4.269 Euro um 6,7 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg erhalten gleichzeitig überdurchschnittlich hohe Vergütungen. Der Landesbasisfallwert liegt im Jahr 2014 mit 3.190 Euro im Bundesvergleich von 16 Bundesländern an dritter Stelle. „Außerdem muss unserer Meinung nach der Weg der sektorenübergreifenden Betrachtung weiter gegangen und intensiviert werden.“

 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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