Mehr Förderung für die ambulanten Hospizdienste - Ersatzkassen fördern in diesem Jahr 142 ambulante Hospizdienste mit insgesamt mehr als 2 Millionen Euro

„Die häusliche Sterbebegleitung in Baden-Württemberg ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Ersatzkassen fördern in diesem Jahr 142 ambulante Hospizdienste mit insgesamt mehr als 2 Millionen Euro. Ziel der Förderung durch die Ersatzkassen ist es, die ehrenamtliche Tätigkeit zu unterstützen. Unser Engagement trägt dem Wunsch vieler schwerstkranker Menschen Rechnung, die letzte Zeit des Lebens daheim zu verbringen. Damit würdigen wir die verantwortungsvolle und gesellschaftlich sehr wichtige Arbeit. Insbesondere die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zeigen ein vorbildliches Engagement. Die Krankenkassen danken insbesondere den vielen ehrenamtlichen Sterbebegleitern.“, so der stellv. Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Baden-Württemberg, Frank Winkler.

Zum Hintergrund:

Die Förderung der ambulanten Hospizdienste durch die Ersatzkassen und Krankenkassen soll eine möglichst flächendeckende ambulante Hospizversorgung sicherstellen und so sterbenden Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende ermöglichen. Die bedarfsgerechte Versorgung schwerstkranker Menschen in der letzten Lebensphase in ihrem gewohnten Umfeld ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Durch das qualifizierte Engagement der in den ambulanten Hospizdiensten ehrenamtlich tätigen Menschen wird diese Herausforderung wesentlich unterstützt. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen dabei im Zentrum der Hospizarbeit.

Von den durch die gesetzlichen Krankenkassen geförderten ambulanten Hospizdiensten in Baden-Württemberg wurden im Jahr 2015 – 5.137 Sterbebegleitungen von 4.934 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbracht.

Die Ersatzkassen unterstützen ambulante Hospizdienste seit 2002. Erstmals beteiligt sich auch die PKV an der Förderung der Hospizdienste. Die häusliche Sterbebegleitung ergänzt das Angebot stationärer Hospize, von denen in Baden-Württemberg 27 Einrichtungen Versorgungsverträge mit den Krankenkassen haben.

Insgesamt werden die ambulanten Hospizdienste von den Krankenkassen mit rund 6,3 Millionen Euro in Baden-Württemberg gefördert. Die Fördermittel ermöglichen u. a. Aus- und Fortbildung sowie koordinierende Aufgaben ehrenamtlicher Helfer, die den Menschen Beistand geben.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com