Fehlverhalten im Gesundheitswesen in Baden-Württemberg - Ergebnisse und Schlussfolgerungen

Fehlverhalten im Gesundheitswesen - vdek fordert: „Wir brauchen mehr Durchgriffsrechte!"

Die Ersatzkassen in Baden-Württemberg bekämpfen Fehlverhalten im Gesundheitswesen mit allen Mitteln, die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehen. Für die Krankenkassen besteht die Verpflichtung, die Beiträge ordnungsgemäß und wirtschaftlich zu verwenden. Fehlerhafte oder unkorrekte Abrechnungen von Leistungserbringern führen zu einer Fehlleitung von finanziellen Ressourcen. Diese stehen dann für die gesundheitliche Versorgung der Versicherten nicht mehr zur Verfügung.

„Konsequent gehen wir jedem Hinweis auf möglichen Abrechnungsbetrug nach. Unser Ziel ist es, den dadurch verursachten finanziellen Schaden für unsere Versicherten so gering wie möglich zu halten“, erläutert Walter Scheller, Leiter der vdek Landesvertretung Baden-Württemberg. „Leistungserbringer, die das Gesundheitssystem vorsätzlich betrügen, müssen konsequent und für immer von der gesundheitlichen Versorgung ausgeschlossen werden. Hierzu brauchen und fordern wir effektivere Durchgriffsrechte.“, so Walter Scheller weiter.

Die Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen von 2006 bis heute verteilen sich auf alle Leistungserbringerarten wie Heilmittel. Hierzu gehören z. B. die physikalische und podologische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie oder die Ergotherapie. Außerdem Hilfsmittel. Darunter fallen z. B. Augenoptiker, Hörgeräteakustiker oder der Sanitätsfachhandel. Weitere Leistungserbringer können Ärzte, Zahnärzte, Pflege, Apotheken, Hebammen sein, aber auch der Rettungsdienst oder sonstige Krankenfahrten. Eine bestimmte Tendenz bzw. Schwerpunkte bei den Leistungserbringern lassen sich nicht ausmachen.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek in Baden-Württemberg) koordiniert für den Südwesten die Arbeitsschritte bezüglich der einzelnen Fälle im Arbeitsausschuss. „Wenn es um die Beseitigung schwarzer Schafe im Gesundheitssystem geht, ziehen die Verbände der Leistungserbringer bei der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen mit den Kostenträgern an einem Strang.“, weiß Walter Scheller. So ist zum Beispiel die Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Kostenträgern im Rahmen des Vertragsausschusses zu nennen, in welchem im Rahmen der Aussprache durchaus auch gerichtliche Verfahren abgewendet werden können.

Nicht unterschätzt werden darf die Signalwirkung, welche von der Aufdeckung von Fehlverhalten aller Beteiligten für die Zukunft ausgeht.

Zum Hintergrund:

Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) hatte den Krankenkassen und deren Verbänden 2004 die gesetzliche Aufgabe übertragen, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Sie haben Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Krankenkasse oder des jeweiligen Verbandes hindeuten. Die  Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 197a SGB V und § 47a SGB XI.

Hinweise und Erkenntnisse können an eine speziell hierfür eingerichtete E-Mailadresse gegeben werden. Ermittlungsanstöße zur Aufklärung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen sind per E-Mail über manipulationsabwehr@vdek.com möglich.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com