Gesundheitspolitisches Gespräch mit Jochen Haußmann, MdL FDP/DVP und dem parlamentarischen Berater Markus Flandi

Forderungen der Ersatzkassen: Doppelte Hilfsfrist im Rettungsdienst abschaffen - Versorgung im Krankenhaus braucht Qualität und mehr Planung

Im Rahmen eines gesundheitspolitischen Gespräches am 31. März in der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg waren die Themen Rettungsdienst, Krankenhaus und Krankenhausplanung die beherrschenden Themen des Austausches mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP Jochen Haußmann und dem parlamentarischen Berater Markus Flandi. Auf Seiten der Ersatzkassen diskutierten Siegfried Euerle, Harald Müller, Walter Scheller, Andreas Vogt und Frank Winkler.

Die Ersatzkassen und ihr Verband fordern beim Rettungsdienst die Abschaffung der doppelten Hilfsfrist und begründen dies. Seit dem 1. Januar 2014 sind das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes und die dazugehörige Ausbildung und Prüfungsverordnung in Kraft. Das Gesetz schafft mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild, das an die Stelle des Rettungssanitäters tritt. Anders als der Rettungssanitäter, dessen Ausbildung zwei Jahre dauert und einen Hauptschulabschluss voraussetzt, soll der Notfallsanitäter drei Jahre ausgebildet werden und mindestens die Mittlere Reife vorweisen. Der Notfallsanitäter soll am Einsatzort mehr medizinische Kompetenzen haben als der Rettungssanitäter und dadurch die Notärzte entlasten. Dadurch gerät auch die doppelte Hilfsfrist in den Fokus der Diskussion. Durch die qualitativ hochwertige und in der Fläche vorgesehene Ausbildung für die Notfallsanitäter muss mit dem Innenministerium über die Sinnhaftigkeit von Rettungswagen mit Notfallsanitäter und Notarzt mit Fahrer gesprochen werden. Das Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg macht die Vorgabe, dass in 95 Prozent der Fälle sowohl der Notarzt als auch der Rettungstransportwagen (RTW) zwischen 10 und 15 Minuten nach erfolgtem Anruf am Unfallort sein müssen. Hierunter ist die doppelte Hilfsfrist zu verstehen.

Bei der Reform des Rettungsdienstes geht es um Geld. Die Ersatzkassenvertreter fordern bei einer Mitfinanzierung auch eine adäquate Mitentscheidungsbefugnis. Die Zahl der Leitstellen im Land sollte von derzeit 37 auf zehn bis zwölf reduziert werden. Entscheidend ist für die Bevölkerung nicht die Anzahl der Leitstellen, sondern die hohe Qualität bei Personal und Arbeitsabläufen.

Eine zukunftsorientierte Krankenhausplanung muss, so die Ersatzkassenvertreter, sicherstellen, dass flächendeckend ausreichende Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen. Dabei hat eine hohe Behandlungsqualität grundsätzlich Vorrang gegenüber wohnortnahen Lösungen. Die daraus resultierende Spezialisierung dient auch dem Patientenschutz. Die Qualität der Behandlung sollte im Übrigen durch entsprechende Vergütungsanreize und durch die Möglichkeit zum Versorgungsausschluss gefördert werden. Ebenso ist eine insgesamt ausreichende Investitions- und Betriebskostenfinanzierung essentiell. Soweit die Konzentration der stationären Angebote zu einem Abbau von Krankenhausbetten führt, soll die dadurch frei werdende Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum zu sektorenübergreifenden Versorgungszentren weiterentwickelt werden. Bei der Neuordnung und der Durchführung der Krankenhausplanung sollte, so die Vertreter der Ersatzkassen, stärker auf das bei den Krankenkassen vorhandene Expertenwissen zurückgegriffen werden. So sollten Versorgungsaufträge zukünftig auf die entsprechende Fachabteilungsebene der einzelnen Krankenhäuser auf regionaler Ebene in Abstimmung zwischen Krankenkassen und den Krankenhäusern der jeweiligen Region erfolgen und konkretisiert werden. Gleiches gilt für konkrete Leistungen und Leistungsmenge der Fachabteilungen. Die Qualität spielt in der Krankenhausplanung bisher nur eine untergeordnete Rolle. Zum einen gilt eher der Grundsatz „Wer will, der darf.“ und nicht etwa „Wer kann, der darf.“. Zum anderen fehlt es an einer in die Zukunft gerichteten Planung, die auf Basis von Erreichbarkeits- sowie Qualitätsaspekten Patientenströme lenkt und Behandlungspfade definiert. Stattdessen wird gegenwärtig vor allem die in der Vergangenheit tatsächlich erfolgte Belegung von Betten krankenhausplanerisch nachvollzogen. Eine zukunftsorientierte Krankenhausplanung muss vor allem drei Aspekten Rechnung tragen. Erstens müssen ausreichende Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen. Zweitens müssen die Behandlungsangebote gut erreichbar sein. Und drittens muss die Strukturqualität bei allen Planungsentscheidungen ein wesentliches Leitkriterium werden.

 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com