Mehr Leistungen bei der Pflegeversicherung bedeutet mehr Entlastung für pflegende Angehörige

Viele Angehörige haben sich entschlossen, ein Familienmitglied, das zum Beispiel an Demenz erkrankt ist, zu Hause zu betreuen und zu pflegen. Niemand weiß schließlich besser um die Vorlieben und Abneigungen des Familienmitglieds. Doch ständig und immer für einen Menschen da zu sein, zehrt an den Kräften und Nerven. Entlastung kann hier eine Tagesbetreuung bieten. Die Tagespflege bietet die Möglichkeit sich zu entlasten.

Tagespflegeeinrichtungen holen Pflegebedürftige zu Hause ab, betreuen sie tagsüber für eine vereinbarte Zeitspanne in ihren Räumlichkeiten und fahren sie dann wieder nach Hause. Dieses Angebot können Versicherte seit Januar weit häufiger nutzen, da die Pflegeversicherung in vielen Fällen für doppelt so viele Tage wie bisher aufkommt. Je nach Pflegestufe und Preis der Einrichtung können Versicherte die Tagespflege dann zwischen 9 und 26 Tagen im Monat in Anspruch nehmen. Frank Winkler, Vizechef des Ersatzkassenverbands: „Pflegende Angehörige werden 2015 deutlich stärker als bisher entlastet. Damit wird auch ihr enormer Einsatz gewürdigt.“

Bisher galt bei der Pflege zu Hause die Regelung, dass Kassenleistungen für professionelle Pflegedienste oder die Zahlung des Pflegegeldes für Angehörige den Anspruch auf Tagespflege minderten und umgekehrt: Wurden die einen Mittel voll ausgeschöpft, halbierten sich die anderen. Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes seit dem 1. Januar 2015 können die jeweiligen Ansprüche nunmehr auch zusammen voll ausgeschöpft werden. Darüber hinaus steigt die Höhe der Leistungen für die Tagespflege um vier Prozent, d.h. monatlich um 18 Euro auf 468 Euro in der Pflegestufe I, um 44 Euro auf 1.144 Euro in Pflegestufe II und um 62 Euro auf 1.612 Euro in Pflegestufe III. Im Ergebnis können Versicherte die Tagespflege in Pflegestufe I im Schnitt an rund 9 Tagen nutzen (bisher vier Tage), in Pflegestufe II an 21 Tagen (bisher zehn Tage) und in Pflegestufe III, die bei der Tagespflege aber eher die Ausnahme ist, an 26 Tagen (bisher zwölf Tage). Für diese Zeitspanne müssen Versicherte bei der Tagespflege keine Zuzahlungen für Betreuung und Transport leisten. Zu tragen ist allerdings eine Eigenbeteiligung von rund 13 Euro je Tag für Unterkunft und Verpflegung. Dieser Berechnung liegen die durchschnittlichen Pflegesätze der Tagespflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg sowie eine angenommene Wegepauschale von 10 Euro zugrunde.

„Die Zahl der Tagespflegeeinrichtungen ist 2014 landesweit um 3,5 %  auf 721 Einrichtungen  gestiegen. In Baden-Württemberg steht somit ein gutes und flächendeckendes Versorgungsangebot zur Verfügung.“, so Frank Winkler vom vdek.

 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com