"Wir wollen die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten, fördern und verbessern."

Wenn schwerkranke Menschen mit einer begrenzten Lebenserwartung lieber zu Hause sterben möchten, haben sie in Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich auch dort betreuen zu lassen. Möglich machen dies Teams der Speziellen Ambulanten Palliativversorgung (SAPV).

„Mit derzeit 33 SAPV-Teams, die rund um die Uhr im Einsatz sind, kann die Versorgung im häuslichen Bereich fast flächendeckend in Baden-Württemberg sichergestellt werden. Handlungsbedarf sehe ich noch im Hohenlohekreis und im Landkreis Schwäbisch Hall. Hier bin ich aber  zuversichtlich, weil hier die grundsätzliche Bereitschaft erkennbar ist, ein Palliativ Care Team (PCT) aufzubauen. Mit einem weiteren Palliative Care Team in Sigmaringen rechne ich im zweiten Quartal 2016, um damit auch den Landkreis Konstanz abzudecken“, so Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg.

Zum SAPV-Team bzw. Palliativ Care Team (PCT) gehören in aller Regel mindestens vier Vollzeitkräfte bestehend aus mindestens einem Arzt, Pflegefachkräften und sogenannten Koordinatoren. Die Ärzte sind in aller Regel Anästhesisten, Onkologen oder Allgemeinmediziner mit einer Zusatzweiterbildung Palliativmedizin sowie entsprechender Berufserfahrung. Die Pflegefachkräfte verfügen ebenso über eine Palliativ Care-Weiterbildungsmaßnahme mit Berufserfahrung. Koordinationsaufgaben können auch von Angehörigen anderer Berufsgruppen übernommen werden, sofern auch sie über eine Palliativweiterbildung bzw. Berufserfahrung mitbringen.

Die spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine Leistung außerhalb der Regelversorgung, die vom Vertrags- oder Krankenhausarzt verordnet werden kann. Der Gesetzgeber hat sie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Walter Scheller: „Wir wollen die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten, fördern und verbessern und ihnen damit in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglichen.“

Hintergrund: SAPV kann bei Patienten mit weit fortgeschrittener und fortschreitender Erkrankung, die in absehbarer Zeit zum Tod führt, verordnet werden, wenn die Versorgungssituation besonders aufwändig ist – etwa aufgrund einer ausgeprägten Schmerzsymptomatik – und ergänzt Leistungen von Hausärzten und Pflegediensten.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com