Vor der Landtagswahl

Gesundheitspolitisches Gespräch mit Stefan Teufel, MdL CDU

vdek- Modellversuch: "Mehr Mut zu weniger Bürokratie in der Pflege" - Zukunft des Rettungsdienstes und Notfallsanitäterausbildung

Stefan Teufel, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU im Landtag war am 21. April in der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg zu Gast. Themen waren der Modellversuch Häusliche Krankenpflege, die Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung, der Rettungsdienst und die Zukunft der Leitstellen sowie die Pflegestützpunkte im Land. Auf Seiten der Ersatzkassen mit ihrem Verband zeigten Walter Scheller und Frank Winkler vom vdek ihre Sicht der Dinge auf.

Modelversuch HKP. Weniger Bürokratie, mehr gegenseitiges Vertrauen, eine höhere Patientenzufriedenheit und eine stärkere Verantwortung der Pflegedienste, weil sie über Art und Umfang der Pflege mit entscheiden. Dies sieht ein gemeinsamer Modellversuch „Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 SGB V“ vor, dessen schriftliche Dokumentation 221 Seiten umfasst. „Die Hochschule Esslingen begleitete den Modellversuch wissenschaftlich im Rahmen einer Evaluationsstudie“, erläuterte Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. Hierbei wurden Patientinnen und Patienten vor und nach dem Projekt hinsichtlich ihrer Zufriedenheit mit der häuslichen Krankenpflege befragt. Am Ende des Modellversuchs wurden auch die Pflegedienste und Ärzte in Telefoninterviews um ihre Bewertung gebeten. Ziel dieses auf neun Monate angelegten Modellversuchs ist es, die Zusammenarbeit zwischen Arzt, Krankenkasse und Pflegedienst zu optimieren und den Verordnungsprozess zu vereinfachen. Es sollen weniger Rückfragen und eine stärkere Verantwortung der Pflegedienste möglich sein, die über Art und Umfang der Pflege mit entscheiden sollen. „Wir werden die Ergebnisse des Modellversuchs und die daraus resultierenden Ergebnisse an die Bundesebene weitertragen, weil nur von dort aus weitere Schritte angegangen werden können. Mit einer Überarbeitung des derzeitigen Verordnungsformulars könnte“, so Walter Scheller, „schon viel erreicht werden.“

Notfallsanitäterausbildung und Rettungsdienst. Der vdek informierte außerdem darüber, dass mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild anstelle des Rettungssanitäters etabliert wird. Anders als der Rettungssanitäter, dessen Ausbildung zwei Jahre dauert und einen Hauptschulabschluss voraussetzt, soll der Notfallsanitäter drei Jahre ausgebildet werden und mindestens die Mittlere Reife vorweisen. Der Notfallsanitäter soll am Einsatzort mehr medizinische Kompetenzen haben als der Rettungssanitäter und dadurch die Notärzte entlasten. Dadurch gerät für den vdek auch die doppelte Hilfsfrist in den Fokus der Diskussion. Weiter drängen die Ersatzkassenvertreter darauf, die zeitliche Rettungskette zu verbessern. Die Übergabezeit an den Kliniken dauert oft zu lange. Auch die Verbesserung der Leitstellenarbeit kann wertvolle Zeit sparen helfen. Bei der geplanten Reform des Rettungsdienstes spielt die Finanzierung durch die Krankenkassen eine wichtige Rolle. Hier sollte nach Auffassung des vdek gelten: „Wer finanziert, sollte auch eine entsprechende Mitentscheidungsbefugnis haben.“ Die Zahl der Rettungsleitstellen im Land sollte auf zehn bis zwölf Zentren konzentriert werden. Bisher gibt es 37 Rettungsdienstbereiche pro Landkreis, was jedoch für die Organisation des Rettungsdienstes nicht zwingend erforderlich ist. Entscheidend sind für die Ersatzkassen Leitstellen mit hoher Qualität sowohl beim Personal als auch in den Arbeitsabläufen. Für die Versorgung und Sicherheit der Bevölkerung ist nicht die Anzahl der Leitstellen das entscheidende Kriterium.

Pflegestützpunkte. Im Land gibt es derzeit 48 Pflegestützpunkte, die flächendeckend auf 44 Stadt- und Landkreise verteilt sind. Diese arbeiten nach einem einheitlichen Konzept und sind somit untereinander vergleichbar. Die kommunalen Landesverbände und das Land fordern weitere Pflegestützpunkte. Für den vdek mit seinen Kranken- und Pflegekassen sind die vorgelegte wissenschaftliche Evaluation sowie eindeutige Prüfkriterien maßgeblich, welche Grundlage für ggf. weitere Pflegestützpunkte sein müssen. Ein zentrales Kriterium ist die Auslastung der Pflegestützpunkte. Darüber hinaus sind die personelle Ausstattung und die originären Tätigkeiten, welche in einem Stützpunkt realisiert werden, zu bewerten. Weitere wichtige Hinweise liefern Erreichbarkeit und Anfahrtswege sowie Einwohnerzahl und Altersstruktur im relevanten Stadt- bzw. Landkreis.

 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com