Veranstaltung “Umsonst ist keine Reha“

Qualitativ hochwertige Rehabilitationsangebote und Wirtschaftlichkeit schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern bedingen einander

vdek bezieht Position

Am 11. Mai 2015 wurde der Verband der Ersatzkassen in Baden-Württemberg von der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) zur Veranstaltung „Umsonst ist keine Reha“ in den Hospitalhof nach Stuttgart eingeladen. Für die gesetzliche Krankenversicherung waren die Ersatzkassen mit ihrem Verband vdek aufmerksame Zuhörer.

Im Zentrum der Veranstaltung stand die Kampagne mit dem Motto „Umsonst ist keine Reha“, welche die BWKG im Herbst 2014 initiiert hatte. Im Mittelpunkt der Kampagne stehen Patienten aus baden-württembergischen Reha-Kliniken. Sie setzen sich mit ihrer persönlichen Geschichte und ihren Gesichtern für die Rehabilitation ein. Mit Plakaten, Postkarten, Veranstaltungen und Aktionen machen die Reha-Kliniken seitdem im Rahmen der Kampagne auf die Situation der medizinischen Rehabilitation aufmerksam. In der Veranstaltung wurde eine Zwischenbilanz der Kampagne gezogen und die bisher gesammelten Postkarten und Unterschriften symbolisch an die Anwesenden Politiker, Karin Maag MdB CDU, Heike Baehrens, MdB SPD und Manfred Lucha, MdL Bündnis 90/Die Grünen übergeben.

Darüber hinaus wurde das Thema Rehabilitation vom Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und Vorstandsvorsitzenden der BWKG, Thomas Reumann, Bundes- und Landespolitikern sowie dem Verband der Ersatzkassen (vdek) aus unterschiedlichen Blickpunkten beleuchtet und diskutiert. Hierbei machte Frank Winkler vom vdek in der Diskussion deutlich, dass „eine Krankenkasse für den Versicherten mit seinen individuellen Anforderungen ein passgenaues Versorgungsangebot in einer geeigneten Rehabilitationseinrichtung in den Mittelpunkt stellt. Selbstredend ist, dass bei Alternativen auch nach  wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden muss. Hier unterliegt eine Krankenkasse dem Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V. Die Krankenkassen verhandeln seit vielen Jahren verantwortungsvoll die kollektiven Vergütungssätze mit den Rehabilitationseinrichtungen.“

Für das Zustandekommen von Pflegesätzen oder Fallpauschalen gilt das Marktpreisprinzip. Dabei treten die beteiligten Partner in Verhandlung und vereinbaren gemeinsam eine Vergütung. Die Vergütungen der Rehabilitationseinrichtungen können zum Beispiel je nach Behandlungsbild, Personalstruktur, Ausstattung der Einrichtung, Therapieangebot und Zeitfenster in Höhe und Form variieren. Die jeweilige Kostenkalkulation ist dabei Sache der Rehabilitationseinrichtung, der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkassen. Die Krankenkassen müssen bei Verhandlungen jedoch stets das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Können sich Verhandlungspartner nicht auf eine Vergütung verständigen, kann seit dem Jahr 2012 das Instrument der Schiedsstelle herangezogen werden.

Die Veranstaltung war überwiegend von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sowie Klinikleiterinnen und Klinikleitern baden-württembergischer Rehabilitationskliniken besucht. Am Rande der Veranstaltung konnte Frank Winkler vom Verband der Ersatzkassen (vdek) auch mit dem Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und Vorstandsvorsitzenden der BWKG, Thomas Reumann, sprechen.

 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com