„Wir fordern eine gesicherte Finanzierung für das zweite Pflegestärkungsgesetz“

„Was kann uns allen passieren? Tumorerkrankung, Schlaganfall, Demenz – wir wissen es nicht. Wir wissen aber vorher, welche Möglichkeiten und Rahmenbedingungen es in Deutschland gibt. Die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung setzt eine stabile Finanzierung voraus. Die 1995 als Teilkostenversicherung eingeführte soziale Pflegeversicherung hat sich bewährt. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind auf der Grundlage sich wandelnder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen regelmäßig und in angemessener Weise zu dynamisieren. Etwa vier Prozent bei allen bisherigen Pflegeleistungen sind notwendig, um dem inflationsbedingten Preisverfall der Leistungen entgegenzuwirken.“, führte Frank Winkler, stellv. Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) für die B 52 Verbändekooperation Baden-Württemberg, vor den  Abgeordneten des Landtags im Plenarsaal aus.

Wichtiger Reformschritt

„Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist eines der wichtigsten Reformschritte in der sozialen Pflegeversicherung überhaupt und wird die Situation demenzkranker Pflegebedürftiger erheblich verbessern“, erklärte Frank Winkler anlässlich der Verbändeanhörung der Enquetekommission „Pflege“ im Landtag von Baden-Württemberg. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist umfassender und wird von uns begrüßt. Kognitive und psychische Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten werden einbezogen. Entscheidend sei eine gesicherte Finanzierung. So sei es richtig, die anstehenden Reformen über eine Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 zu finanzieren, so Frank Winkler. Dieses Geld reiche aber nicht aus, um vor allem die umfassenden Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen für den Übergang von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden zu finanzieren. Zur Deckung dieser Kosten werden die Pflegekassen die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erheblich abschmelzen müssen. „Angesichts der zu erwartenden Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und um die Akzeptanz für das neue Begutachtungssystem zu steigern, ist dies jedoch sinnvoll angelegtes Geld.“ Dies gelte insbesondere für die Aussage der Bundesregierung, dass niemand, der bereits heute Pflegeleistungen bezieht, durch die Reform schlechter gestellt werden soll. Richtig sei auch, dass die Versicherten bereits ab dem 1. Januar 2017 von den neuen Regelungen profitieren sollen.

Pflegenoten

Für reformbedürftig hält die Verbändekooperation die Pflegenoten. Ein neuer Qualitätsausschuss soll die Aufgabe übernehmen, ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten zu erarbeiten. „Die Pflegenoten müssen aussagekräftiger werden, eine Überarbeitung ist daher dringend geboten“, unterstrich Frank Winkler. „Trotz aller Kritik ist es aber eine richtige Entscheidung, das bestehende Notensystem zunächst weiterzuführen. Das ist deutlich besser als gar keine Transparenz.“

Landesheimbauverordnung:

„Bei der Landesheimbauverordnung besteht die Gefahr, dass mit der obligatorischen Einzelzimmergebot ab dem Jahr 2019 ein Engpass in der stationären Versorgung entstehen kann. Hier fordern wir von Land und Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bei der Pflegeinfrastruktur ihre Anstrengung zur Förderung alternativer Wohnformen noch zu verstärken.“, so Frank Winkler.

Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen, Ehrenamt stärken

„Den pflegebedürftigen Menschen ganzheitlich und nicht nur nach den Kategorien der sozialen Pflegeversicherung in den Blick nehmen. Es geht um tragfähige Netzwerke in allen Lebenswelten, hier sind viele Akteure gefragt. Selbständiges Wohnen in vertrauter Umgebung muss möglich sein. Wir müssen einer Entmischung der Generationen entgegenwirken. Wir brauchen mehr Zahlen; Daten und Fakten zum Versorgungs- und Infrastrukturbedarf auf regionaler und Kreisebene.“, war ein weiteres Anliegen der Verbändekooperation.

Das Video der Verbändeanhörung finden Sie unter

http://www.landtag-bw.de/cms/home/mediathek/videos.html#mid&5fc401ac-cc7c-48b0-a84e-2dedd3d8a75e

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com