Mehr als 2,23 Millionen Euro für die Selbsthilfe

Gesetzliche Krankenkassen fördern landesweite Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen

Bei der jüngsten Vergabesitzung der gesetzlichen Krankenkassen wurden insgesamt mehr als 2,23 Millionen Euro für die landesweite Selbsthilfeförderung 2018 in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.

Mit ihrer finanziellen Unterstützung würdigen die Kassen nicht nur die Selbsthilfearbeit an sich, sondern sie verleihen auch ihrer Anerkennung für die gesellschaftliche Bedeutung der Selbsthilfe Ausdruck. So bewilligten die Vertreterinnen und Vertreter der AOK Baden-Württemberg, des Verbandes der Ersatzkassen vdek – Landesvertretung Baden-Württemberg, des BKK Landesverbandes Süd, der IKK classic, der KNAPPSCHAFT und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für insgesamt über 60 Förderanträge von baden-württembergischen Selbsthilfeorganisationen die stolze Summe von mehr als 1,3 Millionen Euro an Pauschalfördermitteln. Dabei erhielten sechs Organisationen den maximalen Förderbetrag von jeweils 59.500 Euro.

Ebenso erhalten 22 antragstellende Selbsthilfekontaktstellen im Land eine Unterstützung. Die GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg stellt ihnen Pauschalfördermittel in Höhe von insgesamt knapp 920.000 Euro zur Verfügung.

Bei der Vergabesitzung, an der auch Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfe-Landesorganisationen teilnahmen, wurden einzelne Förderposten und Fragen zu Antragsmodalitäten eingehend diskutiert. Der Förderung der Selbsthilfe kommt nach Meinung der Krankenkassen eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung zu. Daher sollten sich die öffentliche Hand, die anderen Sozialversicherungsträger und die private Krankenversicherung ebenfalls mit einem adäquaten Einsatz an ihr beteiligen.

Seit April 2018 unterstützt die neue Landeskontaktstelle in der Selbsthilfe „SEKIS Baden-Württemberg“ in Person von Juliane Loef landesweit alle Selbsthilfekontaktstellen. Die Stelle wurde mithilfe der Förderung der gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet und soll zukünftig durch das Sozialministerium mitfinanziert werden. Ziele sind in erster Linie die Weiterentwicklung von Selbsthilfeangeboten und die weitergehende Kooperation und Vernetzung.

Mehr Informationen über Förderungen und die Vergabemodalitäten gibt es im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de.

In der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg entscheiden alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich und gemeinsam über die Förderung landesweit tätiger gesundheitsbezogener Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen sowie regionaler Selbsthilfegruppen auf Grundlage des § 20h SGB V. Mitglieder der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg sind die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände im Land.

GKV-Gemeinschaftsförderung BW – Pauschalfördermittel 2018 Betrag
Förderbetrag Landesorganisationen 1.317.302,30 €
Förderbetrag Kontaktstellen 919.879,90 €
Fördersumme landesweit - insgesamt 2.237.182,20 €
Gemeinsame Pressemitteilung zum Download vdek unterstützt Selbsthilfe

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com