Pflegebedürftige im Land müssen immer mehr zuzahlen

Pflegebedürftige müssen für ihre Unterbringung in Pflegeeinrichtungen immer mehr aus der eigenen Tasche aufbringen. So stiegen die Eigenleistungen, welche die Bewohner von stationären Pflegeheimen in Baden-Württemberg monatlich zu bezahlen haben im Durchschnitt von 2.019 Euro (Stand 1.1.2018) auf 2.123 Euro (Stand 1.1.2019). Im Bundesdurchschnitt lagen die Kosten bei einem Eigenanteil von 1.830 Euro monatlich. Die Eigenleistungen, die von den Pflegebedürftigen zu tragen sind, beinhalten Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung sowie aus dem Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflegegrade 2 bis 5. Siehe hierzu auch unsere vdek-Grafik in der Anlage.

„Weder die Gehalts- noch die Rentensteigerungen des letzten Jahres können diesen Belastungssprung kompensieren“, so Biggi Bender, Leiterin der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. Sie warnt, dass es nicht zu einer finanziellen Überforderung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen kommen dürfe. So sei es mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung als fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung seiner Zeit ein wichtiges Ziel gewesen, die zunehmende Abhängigkeit Pflegebedürftiger von Sozialhilfe zu beenden.

Die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen ist die Differenz zwischen dem Preis eines Pflegeheimplatzes und dem von der Pflegeversicherung geleisteten Zuschuss. Die Ersatzkassen fordern seit langem, dass die Leistungen der Pflegeversicherung angehoben und dynamisiert werden, um soziale Härten abzufangen und einseitige Belastungen der Pflegebedürftigen zu verhindern.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com