Schutzschirm für Heilmittelerbringer

Ausgleichszahlung soll coronabedingte Einbußen kompensieren

Die Bundesregierung hat für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. Physiotherapeuten, Masseure/med. Bademeister, Logopäden/Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten, die aufgrund der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle verzeichnen, können ab dem 20. Mai 2020 eine Ausgleichszahlung beantragen. Für die Auszahlung sind die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) in den Bundesländern zuständig. Zwölf der insgesamt 15 ARGEn werden federführend von den Landesvertretungen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) organisiert. In Baden-Württemberg kümmert sich das vdek-Team der ARGE Heilmittel federführend um alle Zulassungsfragen für Praxen in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe.

„Besonders in der Anfangszeit der Kontaktbeschränkungen mussten viele Behandlungstermine ausfallen. Zudem ist die Anzahl der ärztlichen Verordnungen zurückgegangen. Der Schutzschirm ist in dieser Situation eine erhebliche Hilfe für die Heilmittelerbringer. Rund eine Milliarde Euro stehen insgesamt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung. Wir sind als Landesvertretung froh, die Heilmittelerbringer vor Ort durch die Abwicklung der Anträge über die ARGE unterstützen zu können“, so Biggi Bender, Leiterin der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung und wird unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Die Höhe ist unter anderem abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung des Leistungserbringers: Heilmittelerbringer, die bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen worden sind, erhalten 40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 für Heilmittel gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat. Für Leistungserbringer, deren Zulassung in den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2020 fällt, beträgt der Zuschuss 4.500 Euro. Bei Zulassung im Mai 2020 3.000 Euro und bei Zulassung im Juni diesen Jahres 1.500 Euro.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Alle Infos zur Antragstellung sind auf dem zentralen Internetportal der ARGEn www.zulassung-heilmittel.de abrufbar. Die Beantragung der Ausgleichszahlung ist nur über das dort bereitgestellte Formular möglich. Der Antragszeitraum ist begrenzt. Das elektronisch auszufüllende Formular muss in der Zeit vom 20. Mai bis 30. Juni 2020 per E-Mail bei der zuständigen ARGE eingehen. Die E-Mailadressen sind ebenfalls unter www.zulassung-heilmittel.de zu finden.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com