Pflegestützpunkte im Land sind ein Erfolgsmodell

Vor 10 Jahren wurden bei den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs Pflegestützpunkte eingerichtet

Ein Schlaganfall, ein Verkehrsunfall oder altersbedingte Einschränkungen – häufig sind es diese, oft unvorhersehbare Ereignisse, durch die Menschen, jüngere ebenso wie ältere, pflegebedürftig werden. Was dann? Wie kann die Versorgung organisiert werden? Wer kümmert sich? Woher bekommt man finanzielle Unterstützung?

Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung bei diesen oder ähnlichen Fragen bekommen und unnötige Wege zu unterschiedlichen Ansprechpartnern erspart bleiben, wurden bei den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs vor 10 Jahren Pflegestützpunkte eingerichtet. Mittlerweile sind in allen 44 Stadt- und Landkreisen Pflegeexperten mit der Beratung von Pflegebedürftigen betraut. Die Zahl der Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten ist von knapp 90 im Jahr 2018 innerhalb von zwei Jahren auf 145 Vollzeitkräfte angewachsen. In den Pflegestützpunkten erhalten Menschen aller Altersgruppen wohnortnah, neutral und kostenlos Rat zu allen Fragen rund um die Pflege. Die Bandbreite reicht von einer einfachen Auskunft bis hin zu ausführlicher Beratung und Begleitung bei komplexen Problemlagen.

Die Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen und den Land- und Stadtkreisen getragen. Mit dem Rahmenvertrag zur Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte, der vor zwei Jahren zwischen den kommunalen Landesverbänden und den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen geschlossen wurde, wurde die Basis für einen weiteren Ausbau dieser Beratungsstruktur in Baden-Württemberg gelegt. Mit dieser bundesweit einzigartigen flächendeckenden Ausbaustruktur neutraler Beratungsstellen wurde ein wichtiger Schritt im Sinne der betroffenen Menschen getan.

Hintergrundinformation

Grundsätzliche Informationen und einen Einblick über die Tätigkeiten im Jahr 2019 erhalten Sie über den aktuellen Bericht der Geschäftsstelle Pflegestützpunkte. Der Rahmenvertrag zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Baden-Württemberg ist Teil des Berichtes. (Anlage).

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com