Stationäre Pflege

Baden-Württemberg liegt bei der Eigenbeteiligung bundesweit an der Spitze

vdek fordert Pflegereform aus einem Guss

Steigende Lebensmittelkosten und vor allem die seit dem 01.09.2022 geltende Tarifpflicht schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen nieder. So sind die Kosten, die Pflegebedürftige für die pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim aufbringen mussten, im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2023 erneut stark angestiegen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

Eigenanteile steigen vor allem bei den pflegerischen Kosten

Für Pflegebedürftige, die bis zu 12 Monate im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten auf 2.773 Euro im Monat, 293 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegedürftige, die länger als 12 Monate in einer Pflegeeinrichtung verbringen, mussten durchschnittlich 2.484 Euro im Monat (plus 248 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 2.194 Euro monatlich (plus 203 Euro) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlten 1.833 Euro im Monat (plus 147 Euro, siehe Anlage). Der Hauptanstieg ist bei den pflegerischen Kosten (EEE – einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) festzustellen. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung deutlich entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Sie stellen hierfür im Jahr 2022 bundesweit eine Gesamtsumme in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung – im laufenden Jahr werden es sogar deutlich über 4 Milliarden Euro sein. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige rund acht Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was auf die deutlich gestiegenen Lebensmittelkosten zurückzuführen ist.

Tarifpflicht und Personalbemessung sind wichtig, müssen aber finanziert werden

Michael Mruck, Leiter der der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg: „Baden-Württemberg liegt bei der Eigenbeteiligung bundesweit an der Spitze. Erneut steigt die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die oft nicht wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen.“ (siehe Anlage) Dabei sei die SPV mit dem Ziel gegründet worden, das Armutsrisiko zu vermeiden. Neue Belastungen kämen durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 01.07.2023 und weiter steigende Löhne hinzu: „Die Tarifbindung und das neue Personalbemessungsinstrument sind beides wichtige Instrumente, müssen aber auch finanziert werden.“ Die Beitragszahlenden allein könnten das nicht stemmen.

Schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege gefordert

Der vdek fordert daher eine Pflegereform „aus einem Guss“. Bis zum 01.07.2023 sei die Politik gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderzahl bei den Pflege-Beitragssätzen umzusetzen. In dem Zuge sollte sie auch ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Finanzierung der SPV mit fest verankerten und dynamisierten Steuerzuschüssen vorlegen. Und es braucht die Bereitschaft der Länder, die Investitionskosten, die in Baden-Württemberg im Durchschnitt 449 Euro betragen, zu übernehmen, so Mruck. Zudem sollte die private Pflegepflichtversicherung endlich an einem solidarischen Finanzausgleich der SPV beteiligt werden (siehe Anlage).

Vergleich der Bundesländer, Baden-Württemberg an der Spitze, Tabelle als Download Eigenbeteiligung in der sozialen Pflegeversicherung in Baden-Württemberg
Finanzielle Belastung: Vergleich Januar 2022 zu Januar 2023 als Download Vergleich Januar 2023 zu Januar 2023 in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg-Grafik: Zuschläge bis zu einem Jahr, mehr als ein, mehr als zwei Jahre, ab drei Jahren in der Einrichtung als Download Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebeduerftigen nach Aufenthaltsdauer in Baden-Württemberg

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com