vdek fordert für die stationäre Pflege:

Pflegebedürftige in Pflegeheimen im Land nachhaltig entlasten

Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg liegt bundesweit nach wie vor an der Spitze. Im Vergleich aller Bundesländer liegt Baden-Württemberg bei der finanziellen Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege mit durchschnittlich 3.479 Euro leider vorne. Es folgt Nordrhein-Westfalen mit 3.444 Euro auf Platz 2 (jeweils ohne Berücksichtigung der Zuschläge / Zuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE)).

Eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2024 für Baden-Württemberg macht deutlich, dass der Anteil, den Pflegebedürftige in Pflegeheimen aus eigener Tasche bezahlen müssen, erneut angestiegen ist. So zahlen die zu Pflegenden in Baden-Württemberg durchschnitt monatlich einen Eigenanteil von 3.180 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Das sind 149 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.7.2023: 3.031 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr beträgt die monatliche Eigenbeteiligung aktuell 2.880 Euro, ein Plus von 184 Euro (1.7.2023: 2.696 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen 2.481 Euro zugezahlt werden – 120 Euro mehr als im Vorjahr (1.7.2023: 2.361 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr beträgt die Eigenbeteiligung aktuell 1.982 Euro in Baden-Württemberg durchschnittlich im Monat. Das entspricht einem Anstieg von 39 Euro (1.7.2023: 1.943 Euro).

Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung im Land zusammen?

Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (1.7.2024 im Bundesdurchschnitt 1.025 Euro/Monat), den Investitionskosten (1.7.2024 im Bundesdurchschnitt 458 Euro/Monat) und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal (1.7.2024 in Baden-Württemberg durchschnittlich 1.697 Euro/Monat). Dass die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird, ist durch die Zuschüsse begründet, die die Pflegekasse zum EEE dazugibt. Aktuell betragen die Zuschüsse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE. Die Zuschüsse waren zum Jahresanfang um jeweils fünf Prozent erhöht worden, für das erste Aufenthaltsjahr sogar um zehn Prozent.

Investitionskostenübernahme würde Heimbewohnende in Baden-Württemberg um 458 Euro im Monat entlasten

„Die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigt weiter an“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung. „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass das Land seine Verantwortung ignoriert. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und –bewohner im Land um durchschnittlich 458 Euro im Monat entlasten.”

Auch sei es Aufgabe des Staates, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von Pflegeheimbewohnenden querfinanziert werden, sei keine faire Lastenverteilung, so Mruck. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte aus Steuermitteln bezahlt werden.

Weitere Informationen

Eine grafische Aufbereitung der Eigenbeteiligung in Pflegeheimen finden Sie hier.

In unseren FAQ finden Sie Informationen zur Aufschlüsselung der Kosten für Pflegeheimbewohnende.

Die Höhe der Eigenbeteiligung für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, unserer Suchmaschine für Pflegeheime und weitere Pflegeangebote.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com