„Wir bieten den Versicherten heute eine Fülle von Präventionsangeboten zur Bewegungsförderung, Ernährungsberatung, Stressbewältigung, Gesundheitskompetenz u. v. m. in geprüfter Qualität an. Das ist auch ein Ergebnis politischer Entscheidungen für eine stärkere Präventionsorientierung in der Gesundheitsversorgung und eine Abkehr von der Reparaturmedizin. Wir fordern daher: Keine Kürzung von Präventionskursen zugunsten von nicht-evidenzbasierter Arzneimittelabgabe mit dem geplanten Gesundes-Herz-Gesetz (GHG).“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung, anlässlich der heutigen ersten Lesung im Deutschen Bundestag.
Im Rahmen einer gesundheitspolitischen Veranstaltung der Bündnis 52-Verbändekooperation mit dem Thema „Prävention im Fokus. Wie können wir Gesundheitskompetenz stärken?“ wurde darüber im September im GENO-Haus in Stuttgart bereits ausführlich informiert.
Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert
Die GKV bietet ihren Versicherten bundesweit 110.000 einheitlich qualitätsgeprüfte Präventionsangebote an, die sie beispielsweise beim Thema Bewegung oder bei der Raucherentwöhnung unterstützen. Die Angebote folgen damit dem bewährten Ansatz der Primärprävention: Krankheiten sollen vermieden werden, bevor sie überhaupt entstehen können. Der Entwurf des GHG sieht jedoch vor, dass die dafür dringend benötigten Beitragsgelder für Arzneimittel zur Raucherentwöhnung und flächendeckende Gesundheitschecks zweckentfremdet werden.
Gesundheitsrisiken vorbeugen
Mit diesem Gesetz entfernen sich die Verantwortlichen von dem Leitgedanken der Prävention, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und zu vermeiden. Sie gefährden nachhaltig die gut etablierten und bewährten gesundheitsförderlichen Strukturen in vielen Lebensbereichen wie Schulen, Kitas, Vereinen und Volkshochschulen. Aus unserer Sicht ist dies ein absoluter Irrweg, durch den viele Präventionsangebote zur Gesundheitskompetenz, Bewegungsförderung, Ernährungsberatung, Stressbewältigung u. v. m. wegfielen. Faktisch werden hier wichtige Leistungen in der Prävention für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gekürzt.
Zum Hintergrund
Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Kooperationsgemeinschaft der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK), AOK, Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), KNAPPSCHAFT und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Ihr Zweck ist die verbindliche Zertifizierung von Präventionsangeboten und die Prüfung der Kursleiterqualifikation, damit die Kosten für Versicherte durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können. Die Fördervoraussetzungen sind im Leitfaden Prävention festgeschrieben. Inzwischen werden 110.000 evidenzbasierte Präsenz- und Onlinekurse in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung und Sucht angeboten.
Kontakt
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com