Stationäre Pflege

Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen steigt weiter an

Die Kosten, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen monatlich stemmen müssen, sind weiter gestiegen. In Baden-Württemberg werden im ersten Jahr durchschnittlich 3.237 Euro Eigenbeteiligung pro Monat (siehe Grafik) fällig. Zwar dämpfen die Zuschüsse der Pflegekassen den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) ab, aber die Entlastung verpufft weitestgehend. So hat sich die finanzielle Belastung für alle Pflegebedürftigen unabhängig von der Aufenthaltsdauer innerhalb eines Jahres erneut deutlich erhöht. „Die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigt weiter an. Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass das Land seine Verantwortung ignoriert“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung.

Entwicklung der Eigenbeteiligung

Die finanziellen Belastungen der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen sind in allen Bereichen gestiegen. Der zu zahlende Betrag setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Für Unterkunft und Verpflegung müssen die Bewohner im Durschnitt 1.050 Euro pro Monat aufbringen, 60 Euro mehr als 2024. Auch die Investitionskosten, die Pflegedürftigen aufgebürdet werden, sind auf 460 Euro gestiegen. Der durchschnittliche EEE ist im vergangenen Jahr um 146 Euro auf 1.727 Euro gestiegen, dabei handelt es sich aber nur um einen rechnerischen Wert. Hier greifen die Zuschüsse der Pflegekassen von 15 Prozent im ersten bis 75 Prozent im vierten Jahr (siehe Grafik). Im Gesamtergebnis werden Pflegebedürftige in Pflegeheimen in Baden-Württemberg im ersten Jahr mit durchschnittlich 3.237 Euro Eigenbeteiligung belastet, einer Steigerung von 208 Euro im Vergleich zu 2024. Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge bremsen, die mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts ansteigen, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025.

Entlastung der Pflegebedürftigen möglich

„Basis einer guten Pflege sind stabile Finanzen“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung. Dieser Grundsatz sei jedoch in den letzten Jahren deutlich missachtet worden. Die soziale Pflegeversicherung ist zwar als Teilleistungsversicherung konzipiert, dennoch ist die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu hoch. Grund dafür ist, dass versicherungsfremde Leistungen, wie Ausbildungskosten im Bereich Pflege, auf Pflegebedürftige umgelegt werden. Mruck macht deutlich, dass es Aufgabe des Staates sei, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von Pflegeheimbewohnenden querfinanziert werden, sei keine faire Lastenverteilung. Eine Übernahme dieser Kosten brächte eine weitere Entlastung, ebenso wie die geforderte Rückzahlung der Corona-Mehrkosten, die das System entlasten würde. Auch sollten Investitionskosten nicht den Pflegebedürftigen auferlegt werden. Zudem braucht es langfristige Maßnahmen, um die stetige Aufwärtsspirale der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende zu stoppen.

Die Daten für Baden-Württemberg können im Detail an Hand unserer Übersichtsgrafiken unten nachvollzogen werden. 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com