Hausarztzentrierte Versorgung

Arzt in Arztpraxis mit Patient. Gespräch und Berat

Zentrale Schlüsselstelle in der Versorgung der Versicherten ist die Hausärztin bzw. der Hausarzt. Niemand anderes kennt in der Regel die Krankheitsgeschichte und das Lebensumfeld der Patienten so gut.

Um die so genannte hausärztliche Lotsen-Funktion zu stärken, hat der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung abzuschließen. In Baden-Württemberg gibt es daher auch mit den Ersatzkassen Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung.

In diesen wird die hausärztliche Koordination der medizinischen Versorgung geregelt. Die Hausärztin bzw. der Hausarzt bindet bei Bedarf Fachärztinnen und Fachärzte mit ein und regelt die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Durch die hausärztliche Koordination sollen zum Beispiel belastende Doppeluntersuchungen vermieden werden. Teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte müssen sich regelmäßig fortbilden, an Qualitätszirkeln teilnehmen und in ihrer Praxis ein Qualitätsmanagement etablieren.

Wenn Versicherte diese besondere Versorgung für sich auswählen, können Sie sich von ihrer Hausärztin bzw. ihrem Hausarzt zu den Teilnahmebedingungen beraten lassen. Sie müssen sich unter anderem verpflichten, dass Sie – bis auf wenige Ausnahmen – nur mit Überweisung fachärztliche Versorgung in Anspruch nehmen. Die Teilnahme ist sowohl für Versicherte als auch für Hausärztinnen bzw. Hausärzte freiwillig.

Allgemein gilt jedoch der Grundsatz, dass Hausärztinnen und Hausärzte unabhängig von der Teilnahme am Hausarztprogramm eine hochwertige medizinische Versorgung sicherstellt.