Krankenhausplanung

KH Planung 4

Gerade in einem großen Flächenland wie Baden-Württemberg ist es zentrale Aufgabe der Krankenhausplanung, dauerhaft und nachhaltig ein flächendeckendes stationäres Versorgungsangebot zu gewährleisten. Jeder Versicherte muss unabhängig von seinem Wohnort und von den Strukturmerkmalen seiner Region die Möglichkeit haben, bei Bedarf angemessen stationär versorgt zu werden. Die Sicherstellung der dafür notwendigen Angebote ist und bleibt im Rahmen der Daseinsvorsorge Aufgabe der Bundesländer. Dabei ist eine Vielzahl verschiedener Aspekte zu berücksichtigen und zu gewichten.

 

Im Jahr 2010 wurde der aktuell noch geltende Krankenhausplan für Baden-Württemberg beschlossen. Die planerischen Festlegungen betreffen insbesondere

  • den Standort des Krankenhauses

  • die Gesamtplanbettenzahl

  • die Fachabteilungen des Krankenhauses

  • die Festlegung von Leistungsschwerpunkten bei „einheitlichen Krankenhäusern“ und Fachkliniken

 

Nur für wenige Gebiete wird eine detaillierte medizinische Fachplanung ausgewiesen, wie z. B.

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie

  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

  • Neurologische Frührehabilitation (Phase B)

  • Geriatrische Versorgung

  • Schlaganfallversorgung

  • Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen
  • Weaning (Beatmungsentwöhnung)
  • Onkologische Zentren

  • Zentren für Personalisierte Medizin (ZPM)
 

Der aktuelle Krankenhausplan für Baden-Württemberg kann auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg heruntergeladen werden.

Nach § 108 SGB V sind zur Erbringung von Krankenhausbehandlung neben den im Krankenhausplan Baden-Württemberg aufgenommenen Plankrankenhäusern und Universitätsklinika noch die Krankenhäuser zugelassen, welche einen Versorgungsvertrag nach § 109 SGB V mit den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen abgeschlossen haben. Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser erbringen lassen. In Baden-Württemberg haben die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen mit den folgenden Krankenhäusern Versorgungsverträge nach § 109 SGB V abgeschlossen (Stand: April 2023):
 

  • Schussental-Klinik, Aulendorf

  • Werner-Schwidder-Klinik, Bad Krozingen

  • Paracelsus-Krankenhaus, Bad Liebenzell

  • MEDIAN Klinik Gunzenbachhof, Baden-Baden

  • BlausteinKLINIK, Blaustein

  • Klinik Dr. Römer, Calw-Hirsau

  • Hegau-Jugendwerk, Gailingen
  • Thure von Uexküll-Klinik, Glottertal
  • Klinik am Rathenauplatz, Heilbronn

  • Klinik Dres. Denzel, Heilbronn

  • Klinik in der Zarten, Hinterzarten
  • Klinik am Doniswald, Königsfeld
  • Herz-Zentrum Bodensee, Konstanz

  • Steinlach-Klinik, Mössingen

  • MEDIAN Achertal-Klinik, Ottenhöfen

  • Klinik im Kronprinzenbau, Reutlingen

  • Vinzenz von Paul Hospital, Rottweil
  • Klinik Haus Vogt, Titisee-Neustadt
  • Klinik Dr. Schwarz, Ulm


Davon sind drei Krankenhäuser mit einem Teil ihrer Betten auch in den Krankenhausplan Baden-Württemberg aufgenommen (Hegau-Jugendwerk, Gailingen, Klinik in der Zarten, Hinterzarten und Vinzenz von Paul Hospital, Rottweil).