Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Sofern Sie eine Zulassung zur Erbringung der Haushaltshilfe für Ersatzkassenversicherte  im Zusammenhang mit einer SGB XI Zulassung und/oder Häuslichen Krankenpflege beantragen möchten und gleichzeitig einem Berufsverband angehören, erfolgt die Zulassung in Anlehnung an bereits abgeschlossene und geltende Rahmenverträge nach § 132 SGB V. Für weitere Informationen zum Zulassungsprozedere, können Sie sich direkt an Ihren Berufsverband oder direkt an die vdek-Landesvertretung wenden.

Sollte nur Haushaltshilfe beantragt werden (keine Zulassung zur Häuslichen Krankenpflege und/oder keine Zulassung zur Pflegesachleistung), so gelten die Voraussetzungen des Einzelvertrages (siehe Muster eines Einzelvertrages)