Heilmittel

Senior Frau macht Übung mit Elastikband

Verträge über die Heilmittelabgabe schließt der Verband der Ersatzkassen mit den Berufsverbänden der jeweiligen Leistungserbringer auf Bundesebene ab. Diese finden Sie auf der Homepage der ARGEn Heilmittelzulassung.

Heilmittel

Versicherte haben gemäß § 32 SGB V grundsätzlich Anspruch auf eine Versorgung mit Heilmitteln. Diese werden von qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten im Bereich Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie und Ernährungstherapie erbracht.

Heilmittel dürfen gemäß § 124 SGB V nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden. Die Zulassungen erteilen die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) Heilmittelzulassung auf Landesebene.

 

Digital verwaltet – Dank Heilmittel-Webportal

Die ARGE Heilmittelzulassung am Sitz der vdek Landesvertretung hat ein Webportal, über das Therapeutinnen und Therapeuten alle Zulassungsdaten einsehen können.
Darüber hinaus können Änderungen zur Zulassung direkt und unkompliziert über das Portal veranlasst werden. Auch mehrere Institutionskennzeichen können über eine Registrierung verwaltet werden.

Die Vorteile: Kürzere Bearbeitungszeiten und eine höhere Verfügbarkeit unserer Services.

 

ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg trifft, im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen, die Zulassungsentscheidung für die Heilmittelerbringer die ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg. Die Prüfung und Erteilung der Zulassungen von Heilmittelerbringern ist hierbei nach Regierungsbezirken (anhängig vom Praxissitz) aufgeteilt:

Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe:

Für diese Regierungsbezirke können Leistungserbringer Ihre Zulassung auch online und unkompliziert über das Webportal beantragen. Zuständig hierfür ist:

ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Christophstraße 7
70178 Stuttgart

Tel.: 07 11/2 39 54-46 (Telefonische Erreichbarkeit Mo. – Fr. von 9 – 12 Uhr)

Fax: 07 11/2 39 54-16

baden-wuerttemberg@zulassung-heilmittel.de

https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/BAW.html


Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen:

ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg
c/o AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart

Tel.: 07 11/2 59 31 35-0

Fax: 07 11/25 93-91-1350

arge_heilmittelzulassung@bw.aok.de