Mutter-Vater-Kind Baden-Württemberg

Eine besondere Form der stationären Vorsorge und Rehabilitation sind Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen. Diese speziellen Maßnahmen werden in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111 a SGB V erbracht. In Baden-Württemberg stehen hierfür 15 Einrichtungen zur Verfügung, davon zwei Mütter-/Väter-Einrichtungen.