Novellierung des Rettungsdienstgesetzes

MdL Dr. Michael Preusch (CDU) zur Sektoren übergreifenden und integrierten Notfallversorgung & Rettungsdienst am 27. Februar 2024 im Gespräch mit dem Verband der Ersatzkassen in der vdek-LV

MdL Dr. Michael Preusch (CDU) in der vdek-LV, 1 Frau und 6 Männer vor vdek-Roll-up stehend

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, MdL Dr. Michael Preusch: "Wir brauchen eine Sektoren übergreifende Perspektive beim Rettungsdienst und in der Notfallversorgung, wir fordern eine zentrale Notrufnummer auf die Leitstelle, wir haben viel zu teure Notfallstrukturen, wir benötigen das Leitstellengesetz jetzt. Wir brauchen einen übergreifenden Runden Tisch mit allen Stakeholdern, um einen strukturierten und Sektoren übergreifenden Dialog zu führen." Weitere Themen sind die Krankenhausreform und der Transformationsfonds: "Wir haben im Land keine Modellierungen von Simulationen und Auswirkungsanalysen." Michael Mruck: "Wir bieten unsere Fachexpertise an." MdL Dr. Michael Preusch (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion, im gesundheitspolitischen Austausch mit Winfried Plötze Landesgeschäftsführer der BARMER, Nadia Mussa, Leiterin der TK-Landesvertretung, Hans Ehrenreich, Leiter Vertragsmanagement Süd der KKH, Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung, MdL Dr. Michael Preusch (CDU), Siegfried Euerle, Leiter der DAK-Landesvertretung, Frank Winkler, Leiter Politik und Kommunikation der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg (von rechts nach links).

Rettungsdienstgesetz - Die FDP-Fraktion mit den Landtagsabgeordneten Weinmann und Haußmann am 22. Februar 2024 in Stuttgart im Austausch mit der vdek-Leitung

Rettungsdienstgesetz. Gespräch mit der FDP. 4 Männer in der Gruppe stehend.

Tauschten sich über die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes (RDG) aus. Unser Foto zeigt: Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung, MdL Nico Weinmann (FDP / DVP), stellv. Fraktionsvorsitzender und bevölkerungspolitische Sprecher, MdL Jochen Haußmann (FDP / DVP), Parlamentarischer Geschäftsführer und gesundheitspolitischer Sprecher, Frank Winkler, Leiter Politik und Kommunikation, vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg (von rechts nach links).



Worum es uns bei der Novellierung des RDG geht

Der bisherige Fördertatbestand des § 26 Rettungsdienstgesetz (RDG) muss erhalten bleiben. Zur Refinanzierung neuer Rettungswachen bedarf es einer klaren Regelung der Refinanzierung und einer zeitnahen Bereitstellung dieser Mittel. Es ist dringend erforderlich, dass bei der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes der bisherige Fördertatbestand des § 26 RDG bestehen bleibt. Ein Hinterfragen oder Ändern dieser Regelung würde die erforderlichen Investitionen in die Infrastruktur der Notfallrettung in erheblichem Maße ausbremsen und ihre Bestrebungen, die Versorgungsqualität der Patienten zu verbessern, konterkarieren. Bisher werden von der GKV nur die Betriebskosten einer Rettungswache finanziert, keine Um- oder Neubauten. Dieser Status quo muss zwingend beibehalten werden. Das Land muss seiner Finanzierungsverantwortung auch weiterhin nachkommen und die Finanzierung der Errichtung neuer Rettungswachen durch Fördermittel sicherstellen. Die Planungs-/Hilfsfrist muss sich an den individuellen medizinischen Notwendigkeiten der Patienten orientieren.

Einsätze im Rettungsdienst lassen sich anhand der Diagnose in unterschiedliche Kategorien einteilen, die sich mit Blick auf die medizinische Dringlichkeit deutlich unterscheiden. Ein Patient mit Herzstillstand muss in einer kürzeren Frist medizinisch versorgt werden, als dies z.B. bei einem Patienten mit einem gebrochenen Arm der Fall ist. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass bei der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes eine entsprechende Differenzierungsklausel aufgenommen wird. Das neue Rettungsdienstgesetz sollte im Rahmen der Planung die Möglichkeit eröffnen zu differenzieren und festzulegen, welche Notfallbilder oder Notfallkategorien aus notfallmedizinischen Gründen als Hilfsfrist und Prähospitalzeit relevant einzustufen sind. Eine solche an der medizinischen Dringlichkeit orientierte Regelung würde sicherstellen, dass zukünftig allen Patienten in der für ihre Diagnosegruppe adäquaten Zeit geholfen wird.

Rettungsdienst Aufschrift

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat eine Stellungnahme und Empfehlung zur „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ vorgelegt. Aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) ist dies ein wichtiger Schritt, denn Probleme der Notfallversorgung können nur durch einen funktionierenden Rettungsdienst gelöst werden. Dabei gehen die Vorschläge in die richtige Richtung, jetzt kommt es auf die Umsetzung an.

Mit ihrer 9. Stellungnahme fordert die Regierungskommission einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes. Erreicht werden soll ihr zufolge eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte, patientenzentrierte, präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben.

Dies soll zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit dienen.

Künstliche Beatmung

Folgende Vorschläge wurden gemacht:

1. Regelung des Rettungsdienstes im SGB V

Der konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm des SGB V geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport sowie komplementäre Notfallversorgungsangebote wie zum Beispiel pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention.

2. Mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung

Festgelegt werden sollen Vorgaben für die Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung sowie für Rettungsmittel.

3. Einheitliche Qualitätsstandards

Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zum Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung zum Rettungsdienst, zu den Notaufnahmen und Notfallzentren.

4. Digitales Ressourcenregister

Um Patientinnen und Patienten besser steuern zu können, soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden.

5. Leitstellen-Organisation

Baden-Württemberg muss die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro etwa eine Million Einwohner.

6. Personalmanagement

Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen ausgeweitet werden. Dies zum Beispiel mit Blick auf Medikamentengabe und invasive Maßnahmen. Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen. Notärztinnen und Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.

7. Notfallversorgung in ländlichen Regionen

Für eine hochwertige Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung von Baden-Württemberg, soll der Luftrettungsdienst, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erweitert werden.

8. Allgemeine Gesundheitskompetenz

Erste-Hilfe-Kurse sollen in den Grund- und weiterführenden Schulen und am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sein. Zudem sollen Ersthelfer-Apps flächendeckend eingeführt und öffentlich zugängliche Defibrillatoren flächendeckend aufgestellt werden.

9. Finanzierung des Rettungsdienstes

Die Krankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste, etwa die pflegerische Notfallversorgung, vergüten. Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen. Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.

Rettungsdienst innen

Der vdek begrüßt, dass die Regierungskommission Vorschläge für eine Reform des Rettungsdienstes als Teil der Reform der Notfallversorgung vorgelegt hat. Die Probleme der Notfallversorgung können nur gelöst werden, wenn die verschiedenen Säulen - ambulanter, stationärer und rettungsdienstlicher Bereich – Hand in Hand zusammenarbeiten und der Rettungsdienst als gleichberechtigte Säule der Notfallversorgung angesehen wird.

Die Vorstellungen der Regierungskommission, die bisher unterschiedlichen Rettungsdienststrukturen in den einzelnen Bundesländern zu harmonisieren sowie transparenter und patientenzentrierter zu gestalten wird befürwortet. Auch die Stärkung der telemedizinischen Versorgung ist ein wichtiger Impuls. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wie einheitliche Standards in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie einheitliche Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, die Festlegung von Qualifikationsanforderungen oder die Erweiterung der Kompetenzen für das Personal sind geeignete Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Auch die bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten über ein digitales Ressourcenregister und die straffere Koordinierung der Leitstellen mit einem Richtwert von einer Million Einwohnerinnen und Einwohner sind notwendig, um die Strukturen effizienter zu gestalten. Folgerichtig ist unserer Meinung nach auch, dass die Regelungen des Rettungsdienstes zukünftig im Sozialgesetzbuch mit einer eigenständigen Norm kodifiziert werden sollen, welche die verschiedenen Aspekte der Notfallversorgung berücksichtigt. Eine wirkliche Idee, um den gordischen Knoten zu lösen zwischen der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen für den Rettungsdienst auf der einen Seite und der notwendigen bundeseinheitlichen Standardisierung auf der anderen Seite finden wir in den Empfehlungen der Regierungskommission aber leider weiterhin nicht.

Es kommt entscheidend auf die Umsetzung an. Zwingend notwendig ist es, die Überlegungen zur Reform des Rettungsdienstes mit den generellen Reformen zur Verbesserung der Notfallversorgung und der Krankenhausreform zu synchronisieren. Dazu gehört die geplante flächendeckende Errichtung von integrierten Leistellen (ILS) und die Errichtung von integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhäusern.