Versicherte schützen!

Ausstiegsszenario des Hausärzteverbandes – ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang

Mit Vehemenz haben sich die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Bayern in ihrer heutigen Pressekonferenz für die Interessen ihrer Versicherten eingesetzt. Hintergrund dafür ist eine reale Bedrohung der medizinischen Versorgung durch die Ausstiegsankündigung des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV). Seit Monaten propagiert der BHÄV den Ausstieg aus dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ruft seine Mitglieder bayernweit zum Verzicht auf ihre Vertragsarztzulassungen auf.

Mit seiner „Exit-Strategie“ setzt der Bayerische Hausärzteverband fahrlässig und mutwillig das bewährte vertragsärztliche System aufs Spiel und trifft mit seinen Maßnahmen in aller erster Linie die Patienten, die kaum Möglichkeiten haben, sich gegen dieses Ausstiegsszenario zu wehren. Durch das Verlassen des kollektivvertraglichen Systems entwerten die Aussteiger die Versichertenkarte in ihren Praxen. Das Krankheitsrisiko wird privatisiert. Was nichts anderes als einen Rückfall in die Zeiten vor den Bismarckschen Sozialreformen bedeuten würde. Die Versicherten werden nach der Behandlung Privatrechnungen erhalten, die sie selbst bezahlen müssen. Auch die im Sozialgesetzbuch vorgesehene Kostenerstattung wird wegfallen. Und falls die Rechnungen auf der Basis der privatärztlichen Gebührenordnung erstellt werden, wird es für die Patienten noch teurer.

Die Ausstiegspläne sind ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang. Die Hausärzte, die das GKV-System verlassen, verhalten sich patientenfeindlich und rechtswidrig. Sie zerschlagen ein funktionierendes Versorgungssystem und haben keine gleichwertige Alternative anzubieten. Der Systemausstieg ist gegen jegliche ökonomische Vernunft. Die potentiellen Aussteiger gefährden nicht nur ihre Patienten, sondern sich selbst. Mit der Rückgabe der Kassenzulassung werden sie keinen Cent mehr von der Kassenärztlichen Vereinigung überwiesen bekommen. Auch die Verträge über die hausarztzentrierte Versorgung werden auf einen Schlag null und nichtig. Verträge außerhalb des Sozialgesetzbuches – wie vom BHÄV angekündigt -, wird es mit den Krankenkassen nicht geben, da solche gesetzlich unzulässig sind.

Diese Pressemitteilung wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern veröffentlicht.

 


Federführend für die Veröffentlichung:
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