Abrechnungsmanipulation im Gesundheitswesen wird konsequent geahndet

Die Bekämpfung von Abrechnungsmanipulation und Betrug im Gesundheitswesen gehört zum gesetzlichen Auftrag der Ersatzkassen in Bayern. Zu diesem Zweck tagt regelmäßig ein eigens dafür eingerichteter Arbeitsausschuss, der Felder, auf denen eine besondere Gefahr der Abrechnungsmanipulation zu vermuten ist, systematisch untersucht, Einzelfälle aufbereitet, Ermittlungsergebnisse zusammenführt sowie Handlungsempfehlungen und Prüftätigkeiten abstimmt.

Auf der Grundlage der zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse wurden im Jahr 2011 Regressansprüche in Höhe von 447.790 Euro realisiert. Im Jahr zuvor beliefen sich die zu Unrecht erhaltenen Honorare der medizinischen Leistungserbringer auf 370.560 Euro. Daraus ergibt sich eine Steigerung von rund 21 Prozent.

„Unseren Versicherten gegenüber sind wir verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Beitragsgelder nur für tatsächlich erbrachte medizinische Leistungen verwendet werden. Dabei wird Abrechnungsmanipulation im Interesse aller Leistungserbringer geahndet, denn das fehlerhafte Verhalten von Einzelner ginge sonst unweigerlich zulasten der Ehrlichen“, betont Ralf Langejürgen, Leiter der Landevertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

Die Verdachtsfälle werden äußerst gründlich untersucht, da es manchmal schwierig ist, zwischen einem Fall der versehentlichen inkorrekten Abrechnung und einem Fall bewusster Falschabrechnung zu unterscheiden. Bei der Bekämpfung der Abrechnungsmanipulation liegt es den Ersatzkassen fern, ganze medizinische Berufsgruppen pauschal an den Pranger zu stellen. Die überwiegende Mehrheit der Mediziner rechnet ihre Leistungen korrekt ab.

 


Kontakt

Dr. Sergej Saizew
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bayern

Tel.: 0 89 / 55 25 51 - 60
E-Mail: sergej.saizew@vdek.com