Wirtschaftlichkeitsprüfungen sichern sorgsamen Umgang mit Versichertengeldern

Gemeinsame Presserklärung der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, des BKK Landesverbandes Bayern, der Knappschaft, Regionaldirektion München, des Funktionellen Landesverbandes der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Bayern und des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Bayern

Die genannten Krankenkassenverbände in Bayern weisen darauf hin, dass sich das System der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Arznei, Heil- und Hilfsmittelverordnungen bewährt hat: Kein Arzt und keine Ärztin, die im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnet, muss Regresse fürchten. Bei Prüfungen von Ärzten verhindern qualitativ hochwertige Auswahlgespräche zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der Prüfungsstelle und den Krankenkassen, dass Ärzte mit vielen älteren und schwer erkrankten Patienten sowie Ärzte mit Praxisbesonderheiten überhaupt in Prüfverfahren geraten.

Dass die aktuellen Wirtschaftlichkeitsprüfungen sinnvoll sind und greifen, zeigen die rückgängigen Prüf- und Regressverfahren am Beispiel der Arzneimittelverordnungen: Von rund 30.000 möglichen Prüfverfahren im Jahr 2010 wurden tatsächlich nur 742 Prüfverfahren bei ca. 400 Ärzten (= 1,9 Prozent der Vertragsärzte) eingeleitet. Nach Klärung von Praxisbesonderheiten und anderen begründbaren Verordnungssachverhalten wurden bis einschließlich drittes Quartal 2010 nur in 207 Prüfverfahren Regresse ausgesprochen (bei 0,7 Prozent der Vertragsärzte).

Bundesweit gilt seit 1. Januar 2012 bei allen erstmalig auffälligen Vertragsärzten in der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Regel: Beratung vor Regress. Werden Ärzte hinsichtlich stark steigender Verordnungen erstmalig auffällig, sind Beratungsgespräche einem Regressverfahren immer vorgelagert. Die Krankenkassenverbände betonen, dass in Bayern dieser Erstberatungsgrundsatz grundsätzlich schon vor der rechtlichen Verpflichtung praktiziert wurde. Nur wenn die Beratungen nicht zu einem Ergebnis führen, werden Regresse notwendig, um unnötige Gesundheitsausgaben zu vermeiden.

Für die Krankenkassenverbände in Bayern ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Ärzten mit Verkehrskontrollen vergleichbar: Wäre unser Verkehrssystem frei von Kontrollen und würden Verstöße nicht geahndet, wäre die Verkehrssicherheit in Gefahr. Diese Schutzfunktion, greift nach Zahlen der Krankenkassen in Bayern auch bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sehr gut und übervorteilt niemanden, der sich an die bestehenden Regeln hält. Diese sorgen dafür, dass jeder Patient die Verordnungen erhalten kann, die er aus medizinischen Gründen benötigt – ohne dass Ärzte Rückforderungen befürchten müssen.

 


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