Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind selbstverständlich

Versicherte und der Gesetzgeber erwarten zu Recht einen wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsgeldern. Prüfungen von Arznei- und Heilmittelverordnungen sind auch aus ordnungspolitischem Grundsatz unumgänglich. Im Übrigen gehören Prüfungen auch bei Krankenkassen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Tagesordnung; aus einem einfachen Grund: Sie verwalten öffentliche Gelder. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) anlässlich der fortlaufenden Kritik der Vertragsärzte und Psychotherapeuten an den Wirtschaftlichkeitsprüfungen mit.

Alle prinzipiell möglichen Prüfverfahren im Arznei- und Heilmittelbreich werden von der unabhängigen Prüfungsstelle vorab gefiltert und auf ein Minimum reduziert. Von rund 24.000 Vertragsärzten und Psychotherapeuten in Bayern werden nur bei wenigen Vertragsärzten Prüfungen veranlasst. Prüfmaßnahmen betreffen circa 200 bis 300 Vertragsärzte im Jahr in Bayern. Diesen gehen immer Beratungen voraus. Praxisbesonderheiten werden stets geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird von der Prüfungsstelle Ärzte Bayern durchgeführt, die je zur Hälfte von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und den Krankenkassen in Bayern getragen wird.

Kontakt

Dr. Sergej Saizew
Stellv. Leiter und Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Bayern
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