Gesetzliche Krankenversicherung

Zuzahlungen gesunken

Neben der Beitragszahlung leisten gesetzlich Versicherte bei der Inanspruchnahme verschiedener medizinischer Leistungen bereits seit langem auch Zuzahlungen. Die Eigenbeteiligung der Patienten ist gesetzlich geregelt und betrifft fast alle Bereiche der medizinischen Versorgung. Sie wird entweder als prozentueller Anteil oder als Euro-Betrag entrichtet.

Zwischen 2008 und 2012 wuchsen die Zuzahlungen in absoluten Zahlen von 4,8 auf 5,44 Milliarden Euro. Rein rechnerisch belief sich die Eigenbeteiligung pro Versicherten 2008 auf 68,27 Euro und stieg 2012 auf 78,03 Euro pro Jahr. Das bedeutet einen Zuwachs von rund 11,5 Prozent. Dennoch lag der Anteil der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung, der durch die Zuzahlungen der Patienten gedeckt wurde, mit geringen Schwankungen bei lediglich rund 2,8 Prozent in diesem Zeitraum.

Die Lage änderte sich mit der Abschaffung der Praxisgebühr zum 1.1.2013. Vor allem in Folge dieser Maßnahme und wahrscheinlich auch durch die zunehmende Zahl zuzahlungsfreier Medikamente sank die Summe der Zuzahlungen 2013 von 5,44 auf 3,58 Milliarden Euro und pendelte sich 2014 auf diesem Niveau ein (3,59 Milliarden Euro). Die rechnerische Belastung eines Versicherten sank auf 51,25 Euro im Jahr 2013 (2014: 51,05 Euro).

Mit dem Wegfall der Praxisgebühr werden wieder mehr als 98 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen über die Solidargemeinschaft ihrer Mitglieder finanziert.

Übrigens: Um die finanziellen Nachteile für chronisch Kranke und sozial Schwache möglichst gering zu halten, wurde die Zuzahlungsbefreiung in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Die Belastungsgrenze liegt für alle Versicherten bei zwei Prozent und für chronisch Kranke bei lediglich einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen.

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Dr. Sergej Saizew
Stellv. Leiter und Pressesprecher
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