Präventionsgesetz im Anmarsch

Ein Gesetz(entwurf) zu Lasten Dritter

„Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Tatsache scheint der Gesetzgeber beim Formulieren des neuen Präventionsgesetzes aus dem Auge verloren zu haben. Der Gesetzesentwurf sieht einzig und allein die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in der Pflicht, zukünftig die Präventionsmaßnahmen mit einem festen Zwangsbeitrag pro Versicherten zu finanzieren. Das ist ein grober Webfehler und es ist noch nicht zu spät, diesen Fehler zu korrigieren“, erklärt Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen.

Nach Auffassung der Ersatzkassen sollten alle relevante Akteure im Gesundheitswesen, einen angemessenen finanziellen Beitrag zur Stärkung der Prävention leisten. Gefragt sind Länder, Kommunen und nicht zuletzt die Private Krankenversicherung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Privatversicherte von zahlreichen Präventionsangeboten in Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen profitieren sollen, ohne dass Ihre Versicherungen sich an den Kosten der Prävention beteiligen. Damit subventioniert die Gesetzliche Krankenversicherung die Private Krankenversicherung an einer ganz zentralen Stelle der gesundheitlichen Versorgung.

Ähnliches gilt für die vorgesehene Subventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus Geldern der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese eigentlich aus Steuermitteln zu finanzierende Einrichtung des Bundes würde damit systemwidrig aus Beitragsgeldern alimentiert.

„Wird der Gesetzentwurf in diesen zentralen Punkten – Finanzierung der Prävention – nicht korrigiert, besteht die akute Gefahr, dass aus dem Gesetzeswerk ein Gesetz zu Lasten Dritter wird. Es darf nicht sein, dass Organisationen oder Institutionen über die Verwendung von Versichertengeldern entscheiden, die ihnen nicht gehören“, kritisiert Ralf Langejürgen abschließend.

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