Fachtagung in München

Ersatzkassen unterbreiten Reformvorschläge zur Notfallversorgung und fordern Portalpraxen an Krankenhäusern

Seit Jahren leidet die medizinische Notfallversorgung an strukturellen Problemen und mangelnder Transparenz für die Versicherten. Die Situation hat sich aktuell weiter verschlechtert und schlägt auf alle Beteiligten und Betroffenen unmittelbar negativ durch. Die Krankenhäuser beklagen chronisch überfüllte Notaufnahmen. Niedergelassene Ärzte wünschen sich eine bessere Auslastung ihres Notdienstes. Die Notfallpatienten, die ohne ärztliche Einweisung selbst für die Behandlung im Krankenhaus entscheiden, müssen oft unter Schmerzen längere Wartezeiten auf sich nehmen.

Der Verband der Ersatzkassen hat sich auf der Suche nach geeigneten Problemlösungen den Rat der Wissenschaft geholt. In seinem Auftrag hat das AQUA-Institut für angewandte Qualitätssicherung und Forschung im Gesundheitswesen ein Gutachten erstellt, das mehrere Reformvorschläge beinhaltet. Das Gutachten wird heute in der Fachtagung der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen „Wie krank ist die Notfallversorgung?“ der Fachöffentlichkeit in München vorgestellt. Die Fachtagung findet im Rahmen des 15. Europäischen Gesundheitskongresses statt.

„Aus dem wissenschaftlichen Gutachten lassen sich eine Reihe praktischer Vorschläge zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung ableiten. Das Kernstück ist unsere Forderung, möglichst flächendeckend an den Krankenhäusern in Deutschland ambulante Portalpraxen einzurichten. Mit diesen Portalpraxen schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Erstens schaffen wir geeignete Anlaufstelle zur Bestimmung des richtigen Behandlungspfades und zweitens entlasten wir die überlaufenen Notfallaufnahmen der Krankenhäuser“, erklärt Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen.

Hauptzweck der Portalpraxen ist die bessere Steuerung der Patientenströme zwischen dem ambulanten und stationären Sektor. Nach einer Erstbegutachtung in der Anlaufstelle soll ein Notfallpatient während der Sprechstundenzeit entweder in eine niedergelassene Arztpraxis außerhalb des Krankenhauses oder in die Notaufnahme des Krankenhauses weiter geleitet werden. Außerhalb der Sprechstundenzeit wird die niedergelassene Arztpraxis durch die ambulante Notdienstpraxis ersetzt, die am Krankenhaus angesiedelt ist.

„Wir wollen die Patienten nicht bevormunden, sondern für mehr Transparenz sorgen. Der Notfallpatient soll die medizinische Behandlung erhalten, die er effektiv benötigt. Dazu brauchen wir neue Strukturen in der Notfallversorgung, die über die Sektorengrenzen hinweg funktionieren und diesen wichtigen Versorgungsbereich wieder zukunftsfest machen“, betont Ralf Langejürgen.

Für die Interessenten steht das Gutachten in Dateiform zum Download bereit.

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Stellv. Leiter und Pressesprecher
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