Ersatzkassen erhöhen die Förderung der ambulanten Hospizdienste auf 4,78 Millionen Euro

Schwerstkranke und sterbende Menschen wünschen sich, die letzte Phase ihres Lebens zu Hause verbringen zu können. Diesen Wunsch ermöglicht in vielen Fällen der Einsatz von ehrenamtlichen Helfern, die sich in den ambulanten Hospizdiensten engagieren. Die Sterbebegleiter unterstützen mit ihrem psychosozialen Beistand die Betroffenen und ihre Angehörigen in einer sehr schwierigen Situation. Für die gesetzlich Versicherten sind die Leistungen der ambulanten Hospizdienste kostenfrei.

6.185 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer

Finanziert werden die ambulanten Hospizdienste durch Spenden. Die Gesetzliche Krankenversicherung fördern sie mit den Zuschüssen, die für Aus- und Weiterbildung des Personals und für die Sachkosten wie Mieten, Versicherungen und Fahrkosten verwendet werden. In Bayern gibt es mittlerweile 114 ambulante Hospizdienste mit insgesamt rund 6.185 ehrenamtlichen Hospizhelferinnen und –helfern.

Die finanzielle Förderung seitens der gesetzlichen Krankenkassen steigt von Jahr zu Jahr. Allein die Ersatzkassen in Bayern fördern die ambulanten Hospizdienste mit 4,78 Millionen Euro in diesem Jahr, das sind 747 Tausend Euro mehr als 2018. Ein Plus von 18,5 Prozent.

Ein Ausdruck der Humanität

„Das Engagement von ehrenamtlichen Hospizhelferinnen und –helfer ist ein Ausdruck der Humanität, der unsere höchste Wertschätzung verdient. Die Ersatzkassen sehen daher ihre Verpflichtung darin, die von diesen Menschen erbrachten Leistungen anzuerkennen und zu unterstützen. Mit der finanziellen Förderung der ambulanten Hospizdienste stärken wir das Ehrenamt im Gesundheitswesen“, – betont Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen.

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Stellv. Leiter und Pressesprecher
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