Zuzahlungen in bayerischen Pflegeheimen auf Rekordhöhe

Mit durchschnittlich 2.078 Euro im Monat werden die Pflegeheimbewohner belastet

Mit durchschnittlich 2.078 Euro im Monat haben die Zuzahlungen in den bayerischen Pflegeheimen Rekordhöhe erreicht. Das sind 109 Euro im Monat mehr als vor einem Jahr und entspricht einer Steigerung von mehr als 5,5 Prozent. Im bundesdeutschen Vergleich liegt Bayern über dem Durchschnitt von 2.068 Euro.

Die Pflegeheimbewohner leisten ihre Zuzahlungen für reine Pflege, für Unterkunft und Verpflegung sowie für die Investitionskosten. Die finanzielle Belastung der reinen Pflege macht mit 47 Prozent nicht nur den größten Kostenblock aus. Sie steigt auch am stärksten und zwar um mehr als 9,5 Prozent im Jahr 2020. Von 109 Euro Mehrbelastung im Monat entfallen 86 Euro auf reine Pflege.

Die Zuzahlungen für reine Pflege liegen derzeit bei 985 Euro im Monat. Nur in Baden-Württemberg und Berlin sind sie höher. Die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 sehen unter anderem vor, diese Zuzahlungsart auf 700 Euro im Monat für die Zeit von drei Jahren zu deckeln. Sollte dies Gesetzeskraft erlangen, würden die Pflegeheimbewohner in Bayern um immerhin durchschnittlich 285 Euro im Monat entlastet.

„Das ist positiv und macht Hoffnung“, meint Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen. „Bisher steht diese Entlastung jedoch leider nur auf dem Papier. Infolge dessen nimmt die finanzielle Belastung der Pflegeheimeinwohner nicht ab, wie vom Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt, sondern weiter stetig zu. Als die Reformvorschläge veröffentlicht wurden, lag die Zuzahlung für reine Pflege in Bayern bei 938 Euro im Monat. Jetzt zahlen die bayerischen Pflegeheimbewohner schon 985 Euro dafür. Es ist Zeit zum Handeln. Den guten Reformideen sollten rasch gute Taten, sprich gute Gesetze folgen“.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik Fokus: https://www.vdek.com/LVen/BAY/fokus/Eigenanteile_Pflege.html

Die grafische Darstellung der finanziellen Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege steht dort als Download zur Verfügung.

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