Die vdek-Landesvertretung Bayern und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) haben die Vergütungsverhandlungen für das Jahr 2025 erfolgreich abgeschlossen.
Das vereinbarte Vergütungsvolumen zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der rund 3,8 Millionen Ersatzkassen-Versicherten in Bayern schafft einen verlässlichen finanziellen Rahmen und bildet die Grundlage für eine angemessene Honorierung zahnärztlicher Leistungen. Besonders hervorzuheben ist die Vereinbarung einer ausreichenden Gesamtvergütung, die eine spürbar höhere Planungssicherheit bietet. Die Punktwerte für zahnärztliche Leistungen wurden um 4,41 Prozent erhöht.
Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, sieht in der Vereinbarung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung: „Unsere Praxen brauchen Rechts- und Planungssicherheit. Dieses Ziel haben wir erreicht. Die Zahnärzte wissen schon zu Beginn des zweiten Quartals, wieviel Geld für die Versorgung der Ersatzkassenversicherten zur Verfügung steht und wie die erbrachten Leistungen vergütet werden. Mit dieser Vereinbarung können wir Budgetüberschreitungen bei den Ersatzkassen aller Voraussicht nach auch in diesem Jahr vermeiden. Der vdek erweist sich einmal mehr als verlässlicher Vertragspartner, der die zahnmedizinische Versorgung seiner Versicherten ausreichend honoriert.“
Thomas Hackenberg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern, verweist auf die zentrale Rolle einer verlässlichen Finanzierung für eine flächendeckende Versorgung: „Mit dieser Vereinbarung setzen wir ein klares Signal für Stabilität und Verlässlichkeit in der zahnärztlichen Versorgung der Ersatzkassen-Versicherten in Bayern. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen ist es entscheidend, dass die Praxen auf eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung ihrer Leistungen vertrauen können. Damit stärken wir nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern bekräftigen auch unser gemeinsames Ziel: eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.“
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