Stationäre Pflege

Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen erneut stark gestiegen

Die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen ist im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 01.01.2025 erneut stark gestiegen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts: Hier stiegen die Kosten auf durchschnittlich 2.994 Euro Eigenbeteiligung im Monat, 432 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbrachten, mussten durchschnittlich 2.701 Euro im Monat (plus 375 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim versorgt wurde, musste 2.311 Euro (plus 299 Euro) aufbringen, und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlten 1.824 Euro im Monat (plus 205 Euro). Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge bremsen, die mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts ansteigen, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025.

Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?

Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal. Dass die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird, ist durch die Zuschüsse begründet, die die Pflegekasse zum EEE dazugibt. Aktuell betragen die Zuschüsse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE.

Finanzierungsverantwortung gerecht verteilen

„Die finanzielle Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen ist erneut gestiegen.“, erklärt Thomas Hackenberg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern. Um diese finanzielle Belastung spürbar zu reduzieren, müsse der Freistaat Bayern die Investitionskosten – wie im Gesetz angelegt – vollständig übernehmen. „Dies alleine würde Pflegebedürftige in Bayern um 426 Euro pro Monat entlasten. Zwar gibt es in Bayern zum Ausbau von Pflegeplätzen das Förderprogramm „PflegeSoNah“, ein kurzfristiger Entlastungseffekt für die Pflegebedürftigen ist jedoch nicht festzustellen.“, ergänzt Thomas Hackenberg. Zudem müsse die Finanzierung der Ausbildungskosten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln erfolgen. Dies würde die Pflegebedürftigen in Bayern um weitere 125 Euro monatlich entlasten. „Aufgabe der neuen Bundesregierung wird es sein, die Aufwärtsspirale der Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im Rahmen einer nachhaltigen Pflegereform zu stoppen.“, betont Thomas Hackenberg.

Finanzielle Belastung eines/einer Pflegebedürftigen im Pflegeheim in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer

Kontakt

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