Ambulante Rehabilitation in Bayern

Physiotherapist or sport doctor with patient

Wie die stationäre Rehabilitation erfasst auch die ambulante Rehabilitation alle für den Patienten individuell erforderlichen medizinischen Leistungen und Behandlungsmöglichkeiten. Ziel ist es nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe zu bessern und einer Pflegebedürftigkeit des Versicherten vorzubeugen. Bei dieser wohnortnahen Rehabilitationsform wird die Integration des Betroffenen in das gewohnte berufliche und soziale Umfeld erleichtert und durch die Einbeziehung der Lebenswirklichkeit in die rehabilitative Behandlung eine Aktivierung des Selbsthilfepotenzials gefördert.

Auf Basis der Anforderungen aus den trägerübergreifend vereinbarten und jeweils indikationsbezogenen „BAR-Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation“ sind in Bayern gegenwärtig 90 ambulante indikationsübergreifende Rehabilitationseinrichtungen mit 118 Versorgungsverträgen sowie 6 Einrichtungen für die Rehabilitation psychisch kranker und behinderter Menschen (RPK) zugelassen. Die Zahl der ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ist über die Jahre hinweg nahezu konstant geblieben. Die Anzahl der Plätze ist stetig gestiegen.

Ergänzt wird dieses Angebot durch derzeit 11 mobile geriatrische Rehabilitationseinrichtungen. Mobile Rehabilitation wird als eine besondere Form der ambulanten Rehabilitation im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld des Rehabilitanden erbracht. Dies kann z. B. seine Wohnung, das Pflegeheim oder eine Wohnform der Behindertenhilfe sein. Eine Grundvoraussetzung der ambulanten Rehabilitation ist, dass die häusliche Versorgung und ggf. Pflege sichergestellt ist.

Eine anzahlmäßige Differenzierung der ambulanten Rehabilitationseinrichtungen nach den einzelnen medizinischen Indikationsbereichen ist nachfolgendem Diagramm zu entnehmen.