Stationäre Rehabilitation in Bayern

Physiotherapie in einer Reha-Klinik

Zielsetzung rehabilitativer Versorgung in stationären Rehabilitationseinrichtungen nach §§ 111 und 111a SGB V ist es, nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe zu verbessern und einer Pflegebedürftigkeit des Versicherten vorzubeugen. Durch eine frühzeitige Einleitung der gebotenen Behandlungsmaßnahmen soll der Patient (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit bzw. bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens möglichst in der Art und dem Ausmaß auszuüben, in der sie für seinen persönlichen Lebenskontext als typisch erachtet werden. Dies erfordert in der Regel eine interdisziplinäre und teamorientierte Patientenversorgung.

In Bayern stehen den Mitgliedern der Ersatzkassen derzeit 305 stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt 16.553 Betten zur Verfügung. Fast zwei Drittel aller aufgestellten Betten befinden sich in privater Trägerschaft, nahezu jedes vierte Bett entfällt auf eine Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft und gut jedes zehnte Bett ist in Einrichtungen unter freigemeinnütziger Trägerschaft aufgestellt. Die Zahl der stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie die Anzahl der Betten sind über die Jahre hinweg leicht gesunken.

Neben den klassischen Indikationsbereichen der orthopädischen, neurologischen und inneren Erkrankungen spielt zunehmend die Psychosomatik eine wachsende Rolle. Auch im Bereich der geriatrischen Rehabilitation besteht mit 64 Einrichtungen in Bayern ein flächendeckendes Versorgungsangebot auf qualitativ exzellentem Niveau. Eine besondere Form der stationären Vorsorge und Rehabilitation sind Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen. Diese speziellen Maßnahmen werden in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111 a SGB V erbracht. Zudem sind derzeit 30 Suchteinrichtungen und neun sog. „RPK-Einrichtungen“ für die Rehabilitation psychisch kranker und behinderter Menschen zugelassen.