Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Grafik: Kranker liegt im Bett, Bild über dem Bett, Nachttisch mit einem eingerahmten Foto darauf, eine Krankenschwester betreut den Mann

Die meisten Menschen möchten ihre letzten Lebenstage zu Hause verbringen. Um diesem Wunsch auch bei nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankungen und einem ausgeprägten Symptomgeschehen Rechnung zu tragen, gibt es die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen.

Versorgungsunsicherheiten, die zu unnötigen und stark belastenden Krankenhauseinweisungen führen, sollen durch die in der SAPV vorgehaltenen besonderen Expertisen vermieden werden. Sie soll die verbleibende Lebenszeit trotz schwerem Krankheitsverlauf bis zum Versterben im ambulanten Bereich erträglicher machen, insbesondere ein Sterben in der Häuslichkeit ermöglichen. Symptome und Leiden sollen einzelfallgerecht und gemäß dem Willen des Versicherten gelindert oder behoben werden.

Die SAPV-Richtlinie regelt die ärztliche Verordnung und den Inhalt der Palliativversorgung.

Derzeit stellen in Bayern 48 Vertragspartner die Versorgung für erwachsene Versicherte der Ersatzkassen sicher (Stand Juni 2022).

Um der besonderen Herausforderung der Begleitung von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, stehen in Bayern sechs spezialisierte pädiatrische SAPV-Teams (Stand Juni 2022) für die Versorgung zur Verfügung.