Hospize in Bayern

Ein Pfleger hält die Hand einer Seniorin

Ambulante Hospizdienste betreuen sterbende Menschen zu Hause. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Patienten ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen, aber auch betroffene Familien zu entlasten und palliativ-pflegerisch zu beraten. Dafür stehen entsprechend ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung.

Vor allem Ehrenamtliche engagieren sich in der ambulanten Hospizarbeit. Durch ihren Einsatz leisten sie ebenso wie professionelle Kräfte einen unverzichtbaren Beitrag bei der Versorgung sterbender Menschen. Dabei sind die ambulanten Hospizdienste dazu verpflichtet, die ehrenamtlichen Helfer zu rekrutieren, zu schulen, bei ihrer Tätigkeit zu koordinieren und zu unterstützen (§ 39a Abs. 2 SGB V).

Neben ambulanten Hospizdiensten, Pflegeheimen und Krankenhäusern (insbesondere mit Palliativstationen) kümmern sich auch stationäre Hospize um sterbende Patienten. Dort werden sie palliativ-medizinische behandelt und gepflegt. Ziel der stationären Hospizarbeit ist es, eine Pflege und Begleitung anzubieten, die die Lebensqualität sterbender Menschen verbessert, ihre Würde nicht antastet und aktive Sterbehilfe ausschließt. Um die Versorgung zu optimieren, arbeiten stationäre Hospize in regionalen Netzwerken mit niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und weiteren an der Versorgung Beteiligten zusammen.

Für Kinderhospize gelten weitgehend dieselben Grundsätze. Sie verfügen aber zum Teil über jeweils besondere Strukturen.

Rahmenbedingungen Hospize

Einzelheiten über Art und Umfang der Versorgung vereinbart der GKV-Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen der stationären Hospize.

Einzelheiten zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vereinbart der GKV-Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen der ambulanten Hospizdienste.