Ambulante Pflege in Bayern

Krankenschwester gibt in Pflegeeinrichtung Medikamente an Rentnerin

Die bayerischen Pflegekassen und Vereinigungen der Leistungserbringer haben in einem Rahmenvertrag die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen in der Pflegeversicherung vereinbart. In Bayern gibt es derzeit Verträge mit etwa 1.800 ambulanten Pflegediensten.

Rahmenbedingungen für ambulante Pflegedienste

Die Bayerischen Pflegekassen und Vereinigungen der Leistungserbringer haben in einem Rahmenvertrag die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen der Pflegeversicherung vereinbart.

Die Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer in Bayern haben folgende Vergütungsvereinbarungen gemäß § 89 SGB XI getroffen:

Vergütungsvereinbarungen für Wohlfahrtsverbände (ohne Caritas) ab 1.7.2023

Vertrag über die Vergütung inklusive der Ballungsraumzulage München ab 1.7.2023

Vergütungsvereinbarungen für Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen ab 1.1.2023

Vertrag über die Vergütung mit den privaten Pflegevereinigungen inklusive Inflationsausgleichszahlung ab 1.8.2023