Ambulante Pflege in Bayern

Die bayerischen Pflegekassen und Vereinigungen der Leistungserbringer haben in einem Rahmenvertrag die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen in der Pflegeversicherung vereinbart. In Bayern gibt es derzeit Verträge mit über 2.100 ambulanten Pflegediensten.
Rahmenbedingungen für ambulante Pflegedienste
Die bayerischen Pflegekassen und Vereinigungen der Leistungserbringer haben in einem Rahmenvertrag die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen der Pflegeversicherung vereinbart.
Die Pflegekassen in Bayern haben mit den unterschiedlichen Verbänden und Trägern der Leistungserbringer zahlreiche Vergütungsvereinbarungen gemäß § 89 SGB XI getroffen.
Die einzelnen Vereinbarungen sind für Krankenkassen, Leistungserbringer sowie betroffene Versicherte und deren Zugehörige einsehbar auf dem Online-Portal www.pflegelotse.de.
Sie interessieren sich für eine Zulassung als ambulanter Pflegedienst in Bayern? Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen.