Pflegestützpunkte in Bayern

Ein Ordner, Euro Geldscheine und die Pflegeversicherung

Zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung wurden in Bayern Pflegestützpunkte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des § 92 c SGB XI eingerichtet. Zu diesem Zwecke haben die Landesverbände der Pflegekassen und der Krankenkassen, der Verband der Ersatzkassen sowie die kommunalen Landesverbände einen Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Nachdem in Bayern gewachsene Pflegestrukturen bereits vorhanden sind, waren zur Vermeidung von Doppelstrukturen für die Errichtung von Pflegestützpunkten vorhandene bzw. in der kommunalen Sozialplanung vorgesehene kommunale Beratungs- und Betreuungsangebote vorrangig zu berücksichtigen. Zum 1.1.2020 ist der neue Rahmenvertrag zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern in Kraft getreten. Zwischenzeitlich haben bereits 47 Pflegestützpunkte in Bayern ihren Betrieb aufgenommen.