Angebote zur Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind
- Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinen oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
- Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden) und
- Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen, zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).
Informationen für Anbieter
Der vdek steht Ihnen in vielen Regionen als federführender Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung von Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI zur Verfügung. Bei den Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AuA) nach § 45a SGB XI einschließlich ggf. Einzelpersonen in der Nachbarschaftshilfe ist hingegen keine Zulassung nach § 72 SGB XI erforderlich, sondern eine Anerkennung nach Landesrecht.
Die für die Anerkennung in Bayern zuständige Behörde ist das Bayerische Landesamt für Pflege. Weitere Informationen über die Voraussetzung zur Anerkennung, Registrierung und Förderung finden Sie hier.
Informationen für Pflegebedürftige
Neben den Angeboten zur Unterstützung im Alltag können Pflegebedürftige auch einen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beantragen. Dieser ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags zu verwenden und dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- zugelassenen Pflegedienste oder
- nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 Euro monatlich. Weitere Beratung erhalten Pflegebedürftige bei den Pflegestützpunkten in Bayern.
Eine zielgenaue Suche nach ortsnahen Angeboten zur Unterstützung im Alltag durch anerkannte Leistungserbringer zu suchen, finden Sie beim vdek-Pflegelotsen.