Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) am 1.1.2022 werden die Pflegebedürftigen in Pflegeheimen bei der Eigenbeteiligung finanziell entlastet. Danach sinkt der Eigenanteil an den Kosten der reinen Pflege in den stationären Pflegeeinrichtungen um fünf Prozent im ersten Jahr, um 25 Prozent im zweiten Jahr, um 45 Prozent im dritten Jahr und um 70 Prozent ab dem vierten Jahr des Aufenthaltes im Pflegeheim.
Die gestaffelten Zuschläge haben das Niveau der Eigenanteile abgesenkt. Sie haben aber die Kostensteigerungen in der stationären Pflege nicht gebremst. So müssen alle Zuschlagsempfänger ab 1.1.2023 mehr zuzahlen als ab 1.1.2022. Die Pflegeheimbewohner im ersten Jahr müssen sogar – mit dem Zuschlag – mehr zuzahlen als ohne den Zuschlag vor einem Jahr.
Zuschläge bringen Entlastungen, aber nicht für alle
Unabhängig von der Aufenthaltsdauer müssen alle Zuschlagsempfänger in den bayerischen Pflegeheimen ab 1.7.2022 mehr aus eigener Tasche zahlen als ab 1.1.2022. Besonders hart betroffen sind die Pflegeheimbewohner im ersten Jahr. » Lesen